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Swiss.Stephan

Ungerechtfertigte Kosten bei abgesagtem Projekt

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Hallo zusammen,

Ich wollte meine Erfahrung mit euch teilen und euch fragen, ob das, was der Architekt gemacht hat, in Ordnung ist.

Wir hatten Kontakt mit einem Land-Makler und der hat uns einen Architekten empfohlen, der uns ein Projekt zeichnen sollte, kostenlos. Wir hatten dann einen Termin ausgemacht, um uns das Projekt anzusehen. Es war eine einfache CAD-Zeichnung ohne detaillierte Angaben. Das Projekt gefiel uns jedoch nicht und es war nicht das, was wir besprochen hatten.

Wir sprachen mit dem Architekten über unsere Bedenken und er war damit einverstanden, eine neue Zeichnung mit unseren Inputs anzufertigen. Wir sprachen auch über Kosten, aber er meinte, dass er zuerst das neue Projekt anfertigen werde, bevor er eine genaue Kostenschätzung geben könne.

Wir fanden jedoch ein anderes Haus und teilten dem Architekten mit, dass wir das Projekt nicht weiterverfolgen würden. Daraufhin drohte er uns, uns eine Rechnung von 750 CHF zu stellen, aus Solidarität, wie er sagte.

Ich frage mich nun: War das in Ordnung? Hätte der Architekt nicht im Voraus deutlich machen müssen, dass er Kosten berechnen wird, auch wenn das Projekt nicht erfolgreich ist? Ich fühle mich ungerecht behandelt und weiss nicht, was ich tun soll.

Ich würde mich sehr über eure Meinungen und Ratschläge freuen.

Grüsse,

Stephan

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Guten Tag, Stephan,

Ich kann verstehen, dass Sie frustriert sind und sich betrogen fühlen von Ihrem Architekten. Eine solche Vorgehensweise ist keineswegs üblich und nicht angemessen. In der Regel wird vor Beginn der Arbeit ein Kostenvoranschlag erstellt und beide Seiten verhandeln und bestätigen diesen. Es ist auch üblich, dass der Architekt Ihnen vorab einen Vertrag vorlegt, in dem alle Leistungen und Kosten festgehalten werden.

Als ich meinem Architekten mein Projekt präsentierte, legte er mir im Voraus eine Gebühr von 200 CHF für die Erstellung einer ersten Skizze vor. Diese Gebühr würde bei Beauftragung als Architekt verrechnet werden. Da er eine Skizze angefertigt hatte und ich mich gegen eine Zusammenarbeit entschieden hatte, musste ich dieser Gebühr zustimmen. Jedoch wurden keine weiteren Planungen oder Leistungen vereinbart, so dass ich denke, dass 750 CHF für eine unvollständige Arbeit ungerechtfertigt ist.

Um sicherzustellen, dass Sie nicht über den Tisch gezogen werden, empfehle ich, mit Ihrem Architekten über Ihre Bedenken und das Vorgehen zu sprechen. Wenn er sich nicht zu Ihren Gunsten verhält oder Sie das Gefühl haben, dass er unprofessionell handelt, können Sie sich an die zuständige Berufsorganisation wenden und Ihren Fall schildern. Diese Organisation wird Ihre Beschwerde prüfen und gegebenenfalls Korrekturmassnahmen einleiten.

Als Beispiel für eine angemessene Vorgehensweise möchte ich darauf hinweisen, dass mein Architekt mir vor Beginn der Zusammenarbeit einen detaillierten Kostenvoranschlag vorgelegt hat. Dieser enthielt alle Leistungen, die er für mein Projekt erbringen würde, sowie eine genaue Auflistung der Kosten. Wir haben diesen Kostenvoranschlag gemeinsam diskutiert und vereinbart. Darüber hinaus hat er mir einen Vertrag zur Unterzeichnung vorgelegt, in dem alle Leistungen und Kosten verbindlich festgehalten wurden. Ich hatte so die Sicherheit, dass ich für meine Investition ein angemessenes Ergebnis erhalten werde.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüssen,

FWinkler

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Hey Stephan,

Ich habe eine ähnliche Erfahrung gemacht. Ich hatte einen Architekten beauftragt, ein neues Haus zu planen, aber ich habe das Projekt aus persönlichen Gründen abgebrochen. Ich habe den Architekten daraufhin gefragt, ob es trotzdem Kosten geben würde, und er sagte, dass er mich nicht in Rechnung stellen würde, da keine tatsächliche Arbeit durchgeführt wurde.

750 CHF für eine einfache CAD-Zeichnung und einige Diskussionen sind viel zu teuer! Ich kann Ihren Unmut verstehen. Ich denke, Sie sollten sich an den Architekten wenden und das Problem diplomatisch angehen. Wenn das nicht hilft, gibt es in der Schweiz eine offizielle Stelle, an die Sie sich wenden können, um Ihre Beschwerde einzureichen.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.

Viele Grüsse,

Nicola Padinatos

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Hallo Stephan,

Meiner Meinung nach ist dies nicht in Ordnung von Seiten des Architekten. Als Freelancer spreche ich normalerweise mit meinen Kunden im Voraus über die Kosten und berechne ihnen nur Gebühren, wenn tatsächlich Arbeit ausgeführt wurde. Bei einem nicht erfolgreichen Projekt berechne ich nichts, wenn ich nichts geleistet habe.

Eine sogenannte Anstandsbeteiligung kann manchmal sinnvoll sein, wenn der zeitliche Aufwand des Freelancers erheblich war und er keine Entschädigung erhält. Aber selbst in diesem Fall sollte der Freelancer es im Voraus deutlich machen, bevor Sie die Arbeit beginnen.

Das Beste, was Sie tun können, ist, sich an Ihren Architekten zu wenden und Ihre Unzufriedenheit deutlich zu machen. Falls er nicht darauf eingeht, sollten Sie sich an eine offizielle Stelle wenden, um Ihre Beschwerde einzureichen. Möglicherweise werden Sie Ihre Pläne irgendwann in der Zukunft ändern und vielleicht ist es dann doch sinnvoll, mit diesem Architekten zusammenzuarbeiten.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.

Beste Grüsse,

Nessio

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