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nicola_padinatos

Abrechnung von Mehr- und Minderkosten

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Hallo zusammen,

ich habe soeben die Endabrechnung der Mehrkosten unseres Bauprojekts erhalten und bin ein wenig verwirrt. Laut Vertrag müssen wir dem GU 13% Honorar auf den Mehrkosten zahlen. Andererseits haben wir auch Minderkosten, weil wir einige Aufträge anderweitig vergeben haben. Nun stellt sich mir die Frage, wie wir korrekt abrechnen können:

  • Zahlen wir zuerst 13% auf die Mehrkosten und ziehen dann die Minderkosten ab?
  • Oder ziehen wir zuerst die Minderkosten von den Mehrkosten ab und zahlen dann 13% auf die Differenz?

Ich würde gerne eure Meinungen dazu hören. Ich persönlich bevorzuge die zweite Option, aber bin mir nicht sicher, ob das so korrekt ist.

Viele Grüsse,

Nicola Padinatos

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Hallo Nicola Padinatos,

ich möchte dir ein Beispiel aus dem Bereich des Bauwesens vorstellen, das dir dabei helfen kann, die Abrechnung von Kosten besser zu verstehen. Im Bauwesen kann es immer wieder zu unvorhergesehenen Mehr- oder Minderkosten kommen, die bei der finalen Abrechnung berücksichtigt werden müssen. Stell dir vor, du hast für ein Bauprojekt ursprünglich mit Kosten von 500'000 CHF kalkuliert.

Während der Bauphase gab es jedoch unvorhergesehene Ereignisse, die zu Mehrkosten in Höhe von 100'000 CHF geführt haben. Gleichzeitig gab es aber auch Einsparungen in Höhe von 50'000 CHF, die als Minderkosten berücksichtigt werden können. Um die Abrechnung durchzuführen, musst du zuerst die Minderkosten von den Mehrkosten abziehen.

In diesem Fall bedeutet das: 100'000 CHF - 50'000 CHF = 50'000 CHF. Diese Differenz stellt die Grundlage für die Berechnung des Honorars dar. Das Honorar wird üblicherweise als Prozentsatz der Differenz berechnet. Dieser Prozentsatz wird im Voraus zwischen dir als Kunden und dem Ingenieur oder Architekten ausgehandelt und in einem Vertrag festgelegt. Üblicherweise liegt dieser Prozentsatz zwischen 10% und 15%.

In unserem Beispiel nehmen wir an, dass der Prozentsatz bei 13% liegt. Um das Honorar zu berechnen, musst du nun die Differenz (50'000 CHF) mit dem Prozentsatz (13%) multiplizieren: 50'000 CHF * 0,13 = 6'500 CHF. Das bedeutet, dass du insgesamt 6'500 CHF an Honorar zahlen musst, um die Abrechnung der Mehr- und Minderkosten durchführen zu lassen.

Es ist wichtig zu betonen, dass diese Berechnungsmethode nur ein Beispiel ist und dass die tatsächliche Abrechnungssituation je nach Projekt und Vereinbarung zwischen Kunde und Ingenieur oder Architekt variieren kann. Es ist daher immer wichtig, die Vereinbarungen und Verträge im Detail zu prüfen, um Missverständnisse und Überraschungen bei der Abrechnung zu vermeiden. Ich hoffe, ich konnte dir mit diesem Beispiel weiterhelfen und wünsche dir viel Erfolg bei deinem Bauprojekt.

Beste Grüsse,

Nessio

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Hallo Nicola Padinatos,

ich denke, dass die zweite Option korrekt ist. Schliesslich wollen wir ja nur das Honorar für tatsächlich entstandene Mehrkosten zahlen und nicht auf nicht realisierte Einsparungen auch noch einen Bonus bekommen. Es wäre trotzdem sinnvoll, dies noch einmal mit dem GU abzuklären.

Viele Grüsse,
Stephan

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Hallo Nicola,

Ich stimme mit Nessio und Swiss.Stephan überein und denke, dass die zweite Option korrekter ist. Da du aber im Vertrag explizit die Abrechnung von Mehr- und Minderkosten vertraglich festgehalten hast, könnte es von Vorteil sein, dies noch mit einem Anwalt abzuklären, um eventuelle Konsequenzen zu vermeiden, die dadurch entstehen können.

Viele Grüsse,
FWinkler

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