Jump to content
nicola_padinatos

Architektengebühren bei GU-Verträgen: Loesungen und Anregungen gesucht!

Recommended Posts

Hallo zusammen!

Heute möchte ich gerne eine Diskussion starten, bei der es um das Thema Architektengebühren bei Generalunternehmer-Verträgen geht. Ich bin ein Bauherr, der kürzlich einen GU-Vertrag mit einem Architekten für die Planung und Umsetzung meines Bauprojekts abgeschlossen hat. Der Architekt und ich sind uns einig geworden, dass die Gesamtplanungs- und Überwachungsgebühren auf 13% festgelegt werden. Die Frage, die ich mir nun stelle, ist, ob diese Gebühren auch die Mehrwertsteuer umfassen. In meinem Fall würde das bedeuten, dass ich 13% mehr für das Bauprojekt zahlen müsste als ursprünglich geplant.

Nun frage ich mich, ob eine solche Praxis üblich ist oder ob ich für die Architektengebühren zusätzlich zur Mehrwertsteuer aufkommen muss? Ich würde mich sehr über eure Einsichten und Erfahrungen zu diesem Thema freuen.

Viele Grüsse,

Nicola Padinatos

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Sehr geehrter Nicola Padinatos,

Vielen Dank für deinen Thread und dein Interesse an diesem Thema. Ich werde versuchen, deine Frage so ausführlich wie möglich zu beantworten. Die Mehrwertsteuer (MwSt.) ist eine Steuer, die auf die meisten Waren und Dienstleistungen in Deutschland erhoben wird. Der Steuersatz beträgt derzeit 19% und wird auf den Nettopreis aufgeschlagen.

Der Nettopreis ist der Betrag, den der Verkäufer oder Dienstleister berechnet, bevor die MwSt. hinzugefügt wird. Um den Bruttopreis zu ermitteln, muss man den Nettopreis um den MwSt.-Satz erhöhen. Zum Beispiel, wenn du eine Dienstleistung für 100 CHF netto kaufst, beträgt die MwSt. 19 CHF (100 x 0,19) und der Bruttopreis beträgt 119 CHF (100 + 19).

Nun zu deiner Frage: Die 13%, von denen du sprichst, könnten sich auf eine andere Steuer beziehen, zum Beispiel die Umsatzsteuer. Dies ist jedoch bei der Mehrzahl der Dienstleistungen und Produkte in Deutschland nicht der Fall. Hier wird der MwSt.-Satz von 19% angewendet.

Ein Beispiel aus der Baubranche: Wenn du ein Haus bauen lassen möchtest und ein Bauunternehmen beauftragst, berechnet dieses Unternehmen den Nettopreis für die erbrachten Leistungen. Angenommen, der Nettopreis für den Hausbau beträgt 200.000 CHF. Dann fällt eine MwSt. in Höhe von 38.000 CHF an (200.000 x 0,19) und der Gesamtbetrag beläuft sich auf 238.000 CHF.

Neben der MwSt. gibt es noch andere Steuern, die auf bestimmte Dienstleistungen angewendet werden können. Zum Beispiel gibt es für bestimmte Bauleistungen den reduzierten MwSt.-Satz von 7%. Dies betrifft in der Regel nur Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten an Gebäuden, nicht aber den Neubau von Immobilien.

Zusammenfassend kann ich sagen, dass die MwSt. auf den Nettopreis aufgeschlagen wird und der Steuersatz sich derzeit auf 19% beläuft. Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen und stehe dir für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen,

FWinkler

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Unverbindlich Handwerker Offerten einholen

Hey Nicola,

ich arbeite bei einem Architekturbüro und habe in dieser Angelegenheit einige Erfahrungen gemacht. Normalerweise sollten die Architektengebühren im Vertrag erläutert und aufgelistet sein, um Missverständnisse zu vermeiden. Sollte das nicht der Fall sein, rate ich dir, dies mit deinem Architekten zu besprechen. Die Gebühren sollten entweder auf die Nettobaukosten oder die Bruttobaukosten erhoben werden, aber selten auf die Mehrwertsteuer. Ich rate dir, die Vertragsdetails zu prüfen und deinen Architekten dazu zu befragen. Hoffentlich konnte ich dir helfen.

Liebe Grüsse, Nessio

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Nicola,

normalerweise ist es in der Branche so, dass die Gebühren nur auf die Nettobausumme erhoben werden. Für Bauprojekte mit höheren Budgets kann es vorteilhafter sein, mit einem Architekten direkt zu arbeiten, als einen GU-Vertrag abzuschliessen. Dies kann möglicherweise den Preis um ein paar Prozent reduzieren. Deshalb empfehle ich dir, deine Hausaufgaben zu machen und eine umfassende Analyse durchzuführen, bevor du eine der beiden Optionen wählst. Ich wünsche dir viel Erfolg bei deinem Bauprojekt.

Grüsse,

Stephan

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Unverbindlich Handwerker Offerten einholen

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

Lädt...


×
×
  • Neu erstellen...