Swiss.Stephan Geschrieben June 6, 2023 Melden Share Geschrieben June 6, 2023 Hallo zusammen, ich stehe vor dem Dilemma, dass das Budget für meine Küche in meiner ETW bei 20'000 CHF liegt, was ich als zu wenig empfinde. Der Küchenbauer vom GU ist preislich nicht zu meinen Vorstellungen gekommen und deshalb möchte ich die Budgetposition streichen. Der GU hat mir gesagt, dass er mir maximal 50% (=10'000 CHF) "gutschreiben" kann und das finde ich alles andere als fair. Ich habe das Gefühl, dass der GU aus anderen Gründen nicht mit mir zusammenarbeiten möchte. Es könnte zum Beispiel sein, dass der GU bereits Verträge für die gesamte Überbauung hat und für diese von mir gewünschte Küche nicht mehr das benötigte Geld bekommt. Ich habe auch schon günstigere Angebote für die Küche gefunden, bei denen ich bis zu 30'000 CHF sparen könnte. Das ist für mich ein ungerechter Preisunterschied, da die ETW in jedem Fall bereits teurer ist und der GU auch noch 15% zusätzlich verdient. Meine Frage daher: Was mache ich rechtlich, wenn ich die komplette Küche nicht beziehe und der GU mir nur 50% zurückerstattet? Ist das überhaupt legal? Oder gibt es bessere Alternativen? Vielen Dank im Voraus für die Ratschläge, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben June 6, 2023 Melden Share Geschrieben June 6, 2023 Hallo Stephan, ich kann sehr gut nachvollziehen, was du durchmachst. Es kann sehr frustrierend sein, viel Geld zu investieren und dann nicht die erwartete Leistung zu erhalten. In der Regel ist es in solchen Fällen tatsächlich so, dass wenn keine Leistung erbracht wird, auch kein Geld dafür verlangt werden darf. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn dies im Vertrag geregelt ist. Hast du deinen Vertrag noch einmal sorgfältig durchgelesen? Vielleicht gibt es eine Klausel, die besagt, dass du trotz fehlender Leistung die volle Summe für die Küche bezahlen musst. Wenn jedoch keine solche Klausel vorhanden ist, solltest du darauf bestehen, dass dein Geld vollständig zurückerstattet wird. Setz dich am besten mit dem GU in Verbindung und erklär ihm die Situation sachlich. Vielleicht ist er bereit, die Summe zurückzuerstatten. Falls nicht, könntest du erwägen, den Vertrag zu kündigen. Allerdings gibt es natürlich Kosten, die durchaus entstehen können – zum Beispiel durch die Planungskosten oder Ausgaben für Materialien, die bereits gekauft wurden. Dafür kann der GU natürlich eine Entschädigung verlangen. Aber wenn die Leistung nicht erbracht wurde, gibt es keinen Grund, dass du für die komplette Küche bezahlen musst. Eine weitere Möglichkeit wäre, eine unabhängige Stelle einzuschalten. In der Schweiz gibt es beispielsweise die Schlichtungsstelle des Schweizerischen Möbelhandelsverbandes. Diese kann dir bei Streitigkeiten mit Möbelhändlern oder Einrichtungslieferanten helfen. Aber vielleicht ist es auch die Investition wert, sich nach einem anderen Anbieter umzuschauen. Wenn die Kosten für eine neue Küche bei einem anderen Anbieter tatsächlich 30'000 CHF günstiger wären, könnte es sich lohnen, noch einmal von vorne anzufangen. Denk jedoch daran, dass auch hier möglicherweise Planungskosten anfallen werden. Ich hoffe, das hilft dir weiter und ich wünsche dir viel Glück! Viele Grüsse, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben June 6, 2023 Melden Share Geschrieben June 6, 2023 Lieber Stephan, Es ist wirklich unangenehm, wenn ein Dienstleister nicht Ihren Bedürfnissen entspricht! Es mag ein aufrichtiges Verkaufsargument sein, dass der Küchenbauer vom GU die Verträge für die gesamte Überbauung hat und sich deshalb nicht ganz auf Sie einlassen kann. Eine Möglichkeit, um in dieser Hinsicht einen Schritt weiter zu gehen, wäre, dass Sie die Innenarchitektur eines professionellen Unternehmens konsultieren. Selbst in Fällen, in denen die Wohnung nicht gekauft wurde, kann ein Experte Ihnen die besten Lösungen anbieten und Sie bei der Verhandlung mit Küchenbauern, Elektroinstallateuren und anderen helfen. Nicola Padinatos Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben June 6, 2023 Melden Share Geschrieben June 6, 2023 Hallo Swiss.Stephan, Ich denke, dass dieser Deal unfair ist. Eine 50% Rückerstattung zu verlangen, ist unrealistisch, wenn der Vertrag nichts darüber aussagt. Am besten sollten Sie nochmals mit dem GU sprechen, und ihn auf Ihre Rechte als Kunde hinweisen. Haben Sie schon eine andere Küche in Betracht gezogen? Aufgrund der Kosten könnte man eine gebrauchte Küche in Erwägung ziehen. Noch besser: Wenn Sie eine gebrauchte Küche erwerben, können Sie Ihre alten Küchengeräte und -einrichtungen verkaufen. Auf diese Weise können Sie nicht nur Geld sparen, sondern auch die Umwelt schonen. Also, überlegen Sie es sorgfältig - wer weiss, vielleicht finden Sie sogar eine gebrauchte Küche, die Ihre speziellen Anforderungen erfüllt! MfG, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...