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Swiss.Stephan

Elektrische Store: Rechnung nach Geräteverschleiss?

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Guten Tag zusammen,

Ich wohne seit drei Jahren in einem Neubau und vor einem halben Jahr ist das Storenband meiner elektrischen Store gerissen. Ich rief daraufhin sofort unsere Storenfirma an und sie kamen, um das Gerät zu reparieren. Danach bekam ich eine Rechnung von CHF 600 ausgestellt. Nun frage ich mich, ob diese Rechnung berechtigt ist.
Laut Garantie gilt eine Zwei-Jahresfrist und eine Fünf-Jahresfrist auf verdeckte Mängel. Ich fragte bei der Firma nach und erhielt die Antwort, dass das Bauteil ein "Verbrauchsteil" sei und daher nicht unter die Garantie falle. Was meint ihr dazu?

Freundliche Grüsse,
Swiss.Stephan

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Sehr geehrter Swiss.Stephan,

Ich habe in meinem bisherigen Berufsleben häufig mit Garantieansprüchen zu tun gehabt, insbesondere im Bereich von Haushaltsgeräten wie Kaffeemaschinen und Druckern. Da diese Geräte oft mit einem gewissen "Verbrauchsmaterial" wie Tintenpatronen oder Siebträgern arbeiten, gibt es immer wieder Diskussionen darüber, ob solche Teile unter die Garantie fallen oder nicht.

Im Falle eines Storenbandes bin ich ehrlich gesagt nicht sicher, da es für das Funktionieren des Gerätes jedoch essentiell ist, würde ich an deiner Stelle noch einmal eine professionelle Zweitmeinung bei einer anderen Storenfirma einholen. Es gibt durchaus unterschiedliche Ansichten zu dieser Art von Garantieansprüchen und eine weitere Beratung kann dir weiterhelfen.

Ein Beispiel für eine ähnliche Debatte sind Kaffeeautomaten. Viele Hersteller bieten Garantien an, die jedoch oft nur für das Gerät selbst und nicht für das Verbrauchsmaterial gelten. Das heisst, dass die Tintenpatronen oder Siebträger oft nicht abgedeckt sind und bei Problemen separat gekauft werden müssen. Es ist jedoch wichtig zu verstehen, dass diese Verbrauchsmaterialien keine Auswirkungen auf die tatsächliche Funktionalität des Gerätes haben. Im Gegensatz dazu hat ein Storenband auf jeden Fall eine direkte Auswirkung auf die Funktionalität, was die Diskussion um Garantieansprüche komplizierter macht.

Ein weiteres Beispiel sind Drucker. Auch hier ist es üblich, dass die Garantie nur für das Gerät selbst gilt und nicht für das Verbrauchsmaterial wie Toner oder Papier. Auch in diesem Fall haben diese Verbrauchsmaterialien jedoch keine direkte Auswirkung auf die Funktionalität des Gerätes.

Zusammenfassend kann man sagen, dass es in Bezug auf Garantieansprüche bei Verbrauchsmaterialien immer wieder Diskussionen gibt. Im Falle eines Storenbandes scheint es jedoch sinnvoll, eine weitere Meinung von einer anderen Storenfirma einzuholen, um sicherzustellen, dass du alle Möglichkeiten kennst.

Ich hoffe, dass ich dir mit meinen Erfahrungen und Beispielen weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüssen,
FWinkler

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Hi Swiss.Stephan,

Ich verstehe deinen Ärger über die hohe Rechnung und dass das Storenband als Verbrauchsteil gilt, erscheint mir etwas seltsam. Hast du der Storenfirma schon mitgeteilt, dass du ihre Antwort nicht akzeptierst? Es könnte helfen, mit ihnen in Verhandlungen zu treten oder den Einbezug eines Anwalts in Betracht zu ziehen, um die Lage klarzustellen.

Beste Grüsse,

Nicola

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Hallo Swiss.Stephan,

Während ich nicht qualifiziert genug bin, um zu beurteilen, ob das Storenband tatsächlich ein Verbrauchsteil ist, möchte ich bemerken, dass die Unternehmenspolitik in dieser Hinsicht unwirtschaftlich zu sein scheint.
Vielleicht sollte man meiner Meinung nach mehr auf die Haltbarkeit setzen, um sich gegen Konkurrenten durchzusetzen und eine langfristige Kundenbindung aufzubauen. Eine Folgeerscheinung der aktuellen Firmenstrategie ist das Ausweichen von Kunden zu anderen Storenfirma, die eine längere Garantie anbieten.

Gruss,
Nessio

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