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Sali54

Fehlender Revisionsbericht

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Guten Abend zusammen

 

Wir wohnen neu in einer Stockwerkgemeinschaft und waren an deren ersten (für uns) ordentlichen Versammlung.

Mich erstaunte, dass der Verwalter trotz Abwesenheit des Revisor und fehlender durchgeführter Revision unter Vorbehalt einer nachträglichen korrekten Revision die Jahresrechnung durch die Eigentümer einstimmig abnehmen liess. Ist so etwas gesetzlich überhaupt möglich?

 

Grüsse Paul

 

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Hi Paul,

Der Revisor braucht bei der Versammlung nicht anwesend sein. Aber sein Bericht muss vorliegen. In der Regel ist jedoch der Revisor anwesend, denn der kann ja am besten auf Fragen reagieren.

Fehlt aber beides, so kann zwar der Verwalter zur Abstimmung aufrufen, aber das habt ihr wohl hoffentlich abgelehnt. Oder?

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Hier habt ihr euch aber auf das Glatteis führen lassen. Noch mal, ihr habt einer Revision zugestimmt, obwohl kein Bericht vorlag?

Jetzt kann es passieren, dass es Mehrkosten gibt, die ihr alle als Stockwerkeigentümer tragen müsst. Irgendetwas ist dort faul, denn sonst hätte das der Verwalter nicht so durchgezogen. Vertrauen ist gut, aber Kontrolle muss sein. Das wurde jetzt verspielt.

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Gast
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