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Unser Haus ist vor knapp 4 Jahren gebaut worden, und jetzt im Winter scheint sich der komplette Vorbau abzusenken. Es entstehen Risse im Boden, einzelne Fliesen sind locker und es sind Risse in der Wand, vor allem zwischen Vorbau und Hauptgebäude zu sehen. Ich vermute, dass hier beim Fundament gepfuscht wurde. Ich sehe das als klaren Baumangel, denn ein Neubau sollte doch länger als 4 Jahre ohne Schäden überstehen? Welche Verjährungsfrist bei Baumangel muss ich einhalten? Ich hoffe, ich bin noch nicht drüber....

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Hallo Gerald,

 

eine wichtige Verjährungsfrist zur Anzeige von Baumängeln scheint 5 Jahre zu sein. Von daher wärst du gerade noch rechtzeitig. Weitere Details findest du in diesem Artikel zu Baumängel Verjährungsfrist. Ich würde in jedem Fall gleich zum Rechtsanwalt oder Bau-Sachverständigen gehen und diesen die Mängelrüge übernehmen lassen. Wenn dein Vorbau sich weiter senkt kann der finanzielle Schaden enorm sein.

 

Viel Glück dabei!

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Genau und die erste Verjährungsfrist sind diese 5 Jahre. Das Absenken ist ein offensichtlicher Mangel und hier gleich dem Unternehmen die Rüge erteilen. Dann einen Bausachverständigen beauftragen und er muss ein Gutachten erstellen. Stellt sich die Firma stur, dann einen Fachanwalt einschalten.

Hier liegst du also noch in der Frist. Es ist aber notwendig gleich zu handeln.

Viele Erfolg.

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Das stimmt, bei den Verjährungsfristen muss aufgepasst werden. Nach dem Datum der Abnahme bis zur Verjährungsfrist dürfen nicht länger als 5 Jahre liegen. Hier bist du also noch im Soll. In der Regel ist es aber schwierig, allein erfolgreich zu sein. Deshalb schalte sofort einen Anwalt bei der Rüge mit ein.

 

Die Praxis hat bei mir gezeigt, mein Schreiben und Anliegen hat die Firma überhaupt nicht für voll genommen. Die hatten sich überhaupt nicht bewegt und mich nicht für voll genommen. Dann hatte ich die Nase voll und einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Seine Schreiben sind natürlich von einem anderen Format und dann haben die eingelenkt. Die Mängel wurden dann umgehend beseitigt.

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Gast
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