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Gast Ruckzuck

GU sträubt sich bei Mängelbeseitigung

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Gast Ruckzuck

Hallo

Bei unserem Haus wurde ein Mangel an der Fassade festgestellt. Das haben wir unseren GU schriftlich unter der geltenden Frist mitgeteilt. Mehr als Versprechungen sind nicht passiert. In unseren Vertrag steht und Garantie/ Mängel: 

1. Der UNTERNEHMER haftet für Bauwerksmängel nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der UNTERNEHMER verpflichtet sich, Mängel am Kaufobjekt gestützt auf SIA 118 einwandfrei zu beheben.

Das einzige was der GU in Bezug auf die Fassade gemacht ist das Problem an einer Stelle zu kaschieren. Jetzt sieht es schlimmer aus als vorher. Nun haben wir selbst auf eigene Kosten einen Gutachter angestellt (2000 Franken Kosten). Der bestätigte eindeutig das ein Mangel vorliegt. Schaden 15.000 Franken schätzt er. 

Unser GU hat für die Fassade einen Subunternehmer angestellt. Dieser stellt sich nun quer. Er will die Garantiearbeiten nicht übernehmen, da angeblich unser GU ihm noch Geld schuldet. Unser GU teilte uns mit das dies haltlos wäre, das Angebot vom Subunternehmer habe unser GU zum Fixpreis unterschrieben. Jegliche Mehrforderungen sind ohne rechtliche Grundlage. das Angebot habe ich nie gesehen.

Nun ist es leider so das unser GU die Gewährleistung nicht selbst abwickeln möchte. Er steht uns mit Rat zu Seite, aber wir als Bauherren müssen sämtliche Kosten übernehmen. Heisst Kosten für Gutachten, Kosten für den Friedensrichter, im schlimmsten Fall dann auch die Kosten für das Gericht, welche sich schnell mal auf 5000 Franken aufstocken können.

Unser GU sagte uns das jegliche Gewerke nach der Bauabnahme an den Bauherren gehen, heisst man darf sich selbst um die ganze Garantieabwicklung und Gerichtskosten kümmern. Er meinte er wäre nur ein kleiner GU der günstiges Bauen möglich macht und solche Dinge wie Garantieansprüche für Subunternehmer die sich quer stellen, könne er nicht stämmen. So etwas ist in seinen Hauspreisen nicht mit einkalkuliert. Andere grosse GU^s hätten das schon, aber da würde die Hütte angeblich gleich mal 150.000 mehr kosten. 

So jetzt stehen wir dumm da. Wir haben nun das Gutachten selbst bezahlt, das Gutachten müssen wir nun selbst an den Subunternehmer senden. Wenn der Subunternehmer sich quer stellt, müssen wir als Bauherren die Gerichtskosten tragen, obwohl in unseren Bauvertrag etwas anderes steht. Im schlimmsten Fall, haben wir alle Anwaltskosten zu tragen und wenn der Subunternehmer trotzdem keine Garantieleistung übernimmt (WorstCase - Insolvenz) dann müssen wir die Fassade selbst bezahlen. Sozusagen würden wir im schlimmsten Fall unsere Fassade doppelt zahlen. 

Was meint ihr dazu? Danke für eure Antworten.

 

 

 

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Das ist wirklich eine sehr schlechte Situation. So kann ich das Verhalten dieses GUS nicht billigen. Er hat den Auftrag, dir ein ordentliches Haus zu erstellen. Ohne Wenn und Aber. Das er dazu ein Subunternehmer dazu beauftragt hat, dass ist sein Bier. So muss er diesen beaufsichtigen und auch bei Mängel einschreiten. Das Gutachten zeigt ja, dass ein wirklicher Mangel vorliegt. Ob er nun ein kleiner Bauunternehmer ist, das spielt auch keine Rolle. Er hat den Garantieanspruch umzusetzen. Entweder mit diesem Subunternehmer oder er selber. Davon würde ich nicht abweichen.:ph34r:

Dafür hat er ja auch das Geld bekommen. So vermute ich, dass auf Zeit spielt, damit er die Garantie umgeht.

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