Gast Versteckte Mängel ? Geschrieben October 1, 2018 Melden Share Geschrieben October 1, 2018 Wie sieht es aus wenn ich bei meinem neuen Haus nachträglich noch Mängel entdecke - wie ist das im Obligationenrecht geregelt? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
meskaa Geschrieben October 1, 2018 Melden Share Geschrieben October 1, 2018 Grundlage ist OR 371 Abs. 1 und Abs. 2 Dabei gilt für unbewegliche Werke eine Verjährungsfrist von 5 Jahren bei versteckten Mängel (also Mängel die bei Übergabe noch gar nicht ersichtlich sein konnten) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Meierhans Geschrieben October 1, 2018 Melden Share Geschrieben October 1, 2018 Ergänzung: Wenn man nachweisen kann, dass der Verkäufer den Mangel "arglistig" verschwiegen hat - gilt sogar eine Frist von 10 Jahren. (OR 371 Abs. 3) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Aemisegger Claudia Geschrieben May 17, 2019 Melden Share Geschrieben May 17, 2019 Ich habe meine wohnung au ende April gekündig. Habe die wohnung am 9. Mai abgegen und es wurde ein abnahme Protokoll erstelt das von beiden seiten Underzeichnet worden ist. Jetzt nach einer Woche kam der vermieter und meinte das der tumbler kauput sei und ich den bezahlen müsse. Jetzt meine frag mus ich das tun oder geht das zu laste des vermieters. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Beat Heinz Geschrieben May 18, 2019 Melden Share Geschrieben May 18, 2019 Ganz klar nicht zahlen, für das hast du das Protokoll! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...