Wenn dein Ziel ist, einen Vermögensschaden zu verhindern - dann ganz klar ja :-) Es geht darum, dass du in der Funktion als Bauherr der Kausalhaftung unterliegst, dass heisst du bist auch haftbar wenn dich keine Schuld trifft, allein aus der Funktion. Und das Risiko ist vermutlich nicht gross, aber eben wenns eintrifft für dich kaum tragbar. Stell dir vor, jemand wird wegen deiner Baustelle am Ende Invalide, und du musst den bezahlen für den Rest deines Lebens. Das kann in die Millionen gehen, und genau darum würde ich sagen - JA.