Nana Geschrieben November 1, 2018 Melden Share Geschrieben November 1, 2018 Ich befinde mich gerade in einer Diskussion mit meinen Bruder. Es geht um die Nettogrundfläche. So möchte ich mal ein Beispiel geben: Ich möchte ein Zimmer einrichten und zwar als Kinderzimmer. Das Zimmer hat 11,6 m², die Nettogrundfläche beträgt 20,06 m², die Bodenfläche ist 29,54 m³, das Volumen beträgt 7,43 m² und es ist zu 100 % eine Wohnfläche. Mein Bruder meint, dass stimmt nicht so. Wer kann mich aufklären? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
peter1984 Geschrieben November 1, 2018 Melden Share Geschrieben November 1, 2018 Hallo Nana, In diesen Dingen bin ich auch kein Fachmann. Zu diesem Thema gibt es hier diesen Artikel: http://bawos.ch/bruttogeschossflaeche-berechnen/ Was ich verstanden habe ist folgendes: Bei der Berechnung der Wohnfläche gilt: Raumteile, die weniger als einen Meter betragen, hier erfolgt keine Anrechnung. Bei den Raumteilen, die über einen Meter sind aber unter zwei Meter liegen, hier erfolgt eine Anrechnung zu 50 Prozent. Die Raumteile, die über zwei Meter sind, bei denen gibt es eine volle Anrechnung auf die Wohnfläche. BG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...