Phillipp Geschrieben January 12, 2019 Melden Share Geschrieben January 12, 2019 Hallo, Wir besitzen ein Interesse an so einem Reihenhaus. Davon habe ich ein Bild gemacht. Das ist zwar alles sehr viel eng, aber die Umgebung ist gut. Auch der Weg zur Arbeit ist wesentlich kürzer. Jetzt geht es um das Näherbaurecht und Grundbuch. So möchte ich sicher gehen, dass der Nachbar nicht einfach meine Einfahrt benutzt. Jetzt weiss ich auch, dass es ein einseitiges und beidseitiges Näherbaurecht gibt. Aber jetzt möchte ich auf Nummer sicher gehen und das im Grundbuch eintragen lassen. Auf was muss ich achten? Vielen Dank und Besten Gruss Phillipp Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
andy Geschrieben January 12, 2019 Melden Share Geschrieben January 12, 2019 Zitat Aber jetzt möchte ich auf Nummer sicher gehen und das im Grundbuch eintragen lassen. Das ist auf alle Fälle wichtig und im Grundbuch wird so eine Art Dienstbarkeit eingetragen. Eine bestimmte Form ist nicht vorgegeben. Schaue in deiner örtlichen Behörde vorbei und dort gibt es auch eine Beratung. Hier auf dieser Seite kannst du dich vorher schlau machen, was alles zum Näherbaurecht zählt. http://bawos.ch/naeherbaurecht/ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...