ueli Geschrieben January 18, 2019 Melden Share Geschrieben January 18, 2019 Gestern hat mich mein Nachbar angesprochen. Er plant einen gedeckten Carport zu errichten. Dieser soll etwa 2 m von der Grundstücksgrenze aufgebaut werden. Die Fläche soll 35 m² sein. Also ist das ein Nebengebäude zumal es ja gedeckt ist. Jetzt mein Nachbar angefragt, wie ich zum gegenseitiges Näherbaurecht stehe. Dazu bin ich überfragt. Deshalb frage ich hier an. Bringt es mir Nachteile? Mir geht es auch, um eine gute Nachbarschaft, denn die hatten wir bisher. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
David Geschrieben January 18, 2019 Melden Share Geschrieben January 18, 2019 Zitat Mir geht es auch, um eine gute Nachbarschaft, denn die hatten wir bisher. Hoi Zämä, Darauf lege ich auch einen grossen Wert. Das gegenseitige Näherbaurecht wird im Grundbuch eingetragen. In meinen Augen ist das nichts gravierendes. Du gestattest seinen Carport und im Gegenzug kannst du auch etwas bauen oder auch anpflanzen. Bei uns war das der Fall mit dem Aushub. Hier mussten wir über die Grundstücksgrenze gehen. Im Vorfeld hatten wir dann ein gegenseitiges Näherbaurecht im Grundbuch eintragen lassen. Damit sind wir beide auf der sicheren Seite. Viele Grüsse David Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sebastian1982 Geschrieben January 18, 2019 Melden Share Geschrieben January 18, 2019 Vom Verkäufer des Hauses wurde uns ein gegenseitiges Näherbaurecht für einen Carport aufgezwungen. Dieser Carport befand sich ja schon dort. Uns hat verwundert, dass der Verkäufer meinte, das muss nicht in das Grundbuch eingetragen werden. Aber, da ich ein vorsichtiger Mensch bin, so habe ich darauf bestanden. So wurde es dann im Grundbuch eingetragen. Das empfehle ich allen, die mit einem gegenseitiges Näherbaurecht konfrontiert werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Beat Geschrieben January 18, 2019 Melden Share Geschrieben January 18, 2019 Servus, Wir haben auch ein gegenseitiges Näherbaurecht mit einem Nachbarn vereinbart. Das wurde dann auch im Grundbuch eingetragen. Dazu wurde eine Skizze, siehe Bild, angefertigt. Diese wurde dann zu den Unterlagen gereicht. Weite Informationen zu dem Näherbaurecht gibt es hier zu lesen. http://bawos.ch/naeherbaurecht/ In meinen Augen ist es wichtig, das alles genau und schriftlich fest zuhalten. Alles was mündlich vereinbart wird, das kann ja später immer mal widerrufen werden. Wir Menschen verändern uns ja und keiner kann heute schreiben, was in 20 oder 30 Jahren ist. Besten Gruss Beat Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...