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Gast Simon

Wie Stockwerkeigentümer ausschliessen?

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Hi zusammen,

Mit welchen Argumenten kann ein Stockwerkeigentümer aus der Gemeinschaft ausgeschlossen werden?

Es gibt bei uns folgendes Problem: So wurden unsere Eigentumswohnung von einer Genossenschaft an einem GU in Auftrag gewesen. Jedoch weisen diese Wohnungen fatale Mängel auf.

Jetzt sind wir mit einem Anwalt dran, um diese Sachen zu klären.

Aber der Vorsitzende dieser Genossenschaft besitzt auch eine Eigentumswohnung bei unserem Komplex. Er hat sich auf die Seite von diesem GU geschlagen. Er boykottiert jetzt unsere Absichten. So wirft er uns immer Knüppel zwischen die Beine, was alles sehr erschwert.

Aber Fakt ist, dass SIA Normen nicht eingehalten wurden und auch vertragliche Abmachungen nicht eingehalten werden.

Wir haben jetzt so richtig die Nase voll.:angry::(

Wie bekommen wir diesen Stockwerkeigentümer aus unserer Gemeinschaft heraus?

Vielen Dank für die Hilfe.

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vor einer Stunde schrieb Georg:

So sehe ich auch keine Chance, diesen missliebigen Stockwerkeigentümer aus zuschliessen.

Aber gegen diese Mängel, da könnt ihr gemeinsam vorgehen.:lol:

Servus Simon,

Ich sehe das auch so, wie mein Vorschreiber. Einen Ausschluss aus der Gemeinschaft, dass ist sehr fraglich. Aber gegen diese Mängel gemeinsam vorgehen, da sehe ich gute Chancen, dass ihr Erfolg habt.:lol:

So etwas ähnliches kenne ich aus dem Stockwerkeigentum meiner Eltern.

Dort gibt es auch einen Querulanten, der nur gegen die Gemeinschaft quer schiesst. Aber diesen Menschen bekommen sie nicht los.

Viel Erfolg und alles Gute.:wub:

Verena

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Hey Leute,

Diesem Stockwerkeigentümer muss schon eine arglistige Täuschung vorgeworfen werden. Aber an diesem Punkt wird das schon schwierig.:o Er ist ja der Vorsitzender der Genossenschaft und diese hat ja den GU beauftragt. Das er jetzt zu diesem GU steht, dass ist für mich schon nachvollziehbar.

Ich denke, das ist nichts zu machen.:rolleyes:

Gruss

Renzo

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vor 25 Minuten schrieb Renzo:

Hey Leute,

Diesem Stockwerkeigentümer muss schon eine arglistige Täuschung vorgeworfen werden. Aber an diesem Punkt wird das schon schwierig.:o Er ist ja der Vorsitzender der Genossenschaft und diese hat ja den GU beauftragt. Das er jetzt zu diesem GU steht, dass ist für mich schon nachvollziehbar.

Ich denke, das ist nichts zu machen.:rolleyes:

Gruss

Renzo

Hi Renzo,

Aber wenn Sia Normen nicht eingehalten werden, dann ist das schon eine Täuschung der Stockwerkeigentümer.^_^Das ist in meinen Augen schon herb.:(

Lieben Gruss

Verena

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Hey Leute,

Also, wenn es Mängel gibt, dann muss es am besten von externen Sachverständigen fest gestellt werden.:D Das ist ja nicht die Frage. Wenn sich der GU quer stellt, diese Mängel zu akzeptieren, dann muss ein Gericht das feststellen.

Es geht aber, um diese Frage: Kann ich diesen Stockwerkeigentümer aus dieser Gemeinschaft ausschliessen? Das verneine ich ausdrücklich. Das wird nicht funktionieren.:rolleyes:

Viele Grüsse

Andrin

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Gast
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