Jump to content
Gast Christian

Rechtliches Klimagerät (Split, Wärmepumpe)

Recommended Posts

Guten Tag

 

wir haben ein Baugesuch für ein Klimagerät an unsere Gemeinde gestellt.

Unser Haus ist 12 Jahre alt und steht in Wohnzone 2. Kto SG

Nach Einsprachen wegen Lärm die wir entkräften konnten, kommt nun die Gemeinde,

wir müssen noch elektrische Storen installieren sonst gäbe es keine Genehmigung.

Sie stützen sich auf Artikel 2A der Energieverordnung 741.11. Diese gilt für Neubauten und Umbauten.

Ist Ihnen dies bekannt? Ist die Installation einer Klimaanlage ein Neubau, ein Umbau oder eine Installation?

Mein Klimageräte-Techniker hat noch nie etwas von dieser Verordnung, für Installationen an bestehenden Gebäuden, gehört.

 

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Guten Tag 

Vor einer Installation (Neubau oder Altbau) ist immer der bauliche Sonneschutz vorzuziehen. 

Es ist nicht zulässig ohne baulichen Sonnenschutz eine Klimaanlage zu installieren. Soviel mir ist müssen nicht Storen installiert werden, es ist soviel mir ist auch ein innenliegender Sonnenschutz möglich (Vorhänge).

Detaillierter kann Ihnen sonst sicherlich eine Fachfirma Auskunft geben.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Unverbindlich Handwerker Offerten einholen

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

Lädt...


×
×
  • Neu erstellen...