Gast Christian Geschrieben September 10, 2019 Melden Share Geschrieben September 10, 2019 Guten Tag wir haben ein Baugesuch für ein Klimagerät an unsere Gemeinde gestellt. Unser Haus ist 12 Jahre alt und steht in Wohnzone 2. Kto SG Nach Einsprachen wegen Lärm die wir entkräften konnten, kommt nun die Gemeinde, wir müssen noch elektrische Storen installieren sonst gäbe es keine Genehmigung. Sie stützen sich auf Artikel 2A der Energieverordnung 741.11. Diese gilt für Neubauten und Umbauten. Ist Ihnen dies bekannt? Ist die Installation einer Klimaanlage ein Neubau, ein Umbau oder eine Installation? Mein Klimageräte-Techniker hat noch nie etwas von dieser Verordnung, für Installationen an bestehenden Gebäuden, gehört. Vielen Dank für Ihre Antwort. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Daniel M. Geschrieben December 31, 2020 Melden Share Geschrieben December 31, 2020 Guten Tag Vor einer Installation (Neubau oder Altbau) ist immer der bauliche Sonneschutz vorzuziehen. Es ist nicht zulässig ohne baulichen Sonnenschutz eine Klimaanlage zu installieren. Soviel mir ist müssen nicht Storen installiert werden, es ist soviel mir ist auch ein innenliegender Sonnenschutz möglich (Vorhänge). Detaillierter kann Ihnen sonst sicherlich eine Fachfirma Auskunft geben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...