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Meine Frau und ich haben gerade eine sehr schöne neue Wohnung im Zürcher Oberland bezogen. Allerdings beim Eingangsbereich (vor dem Haus) wurde die im Baukonzeptdokumentation spezifizierte "Bepflasterung mit Granitsteinen" nicht gemacht sondern der Eingangsbereich wurde stillschweigend mit Asphalt einfach abgedeckt. Wir sind masslos enttäuscht - wir wollten hier an unserem kleinen See unseren Ruhestand geniessen und sehen uns jetzt mit einem Eingang konfrontiert, der nicht den Namen verdient - es sieht aus, wie eine billige Fortsetzung des Parkplatzes. Wir sollten wir hier vorgehen, damit wir zu unserem Recht kommen? 

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Am 3.2.2020 um 22:05 schrieb Steve Haite:

Meine Frau und ich haben gerade eine sehr schöne neue Wohnung im Zürcher Oberland bezogen. Allerdings beim Eingangsbereich (vor dem Haus) wurde die im Baukonzeptdokumentation spezifizierte "Bepflasterung mit Granitsteinen" nicht gemacht sondern der Eingangsbereich wurde stillschweigend mit Asphalt einfach abgedeckt. Wir sind masslos enttäuscht - wir wollten hier an unserem kleinen See unseren Ruhestand geniessen und sehen uns jetzt mit einem Eingang konfrontiert, der nicht den Namen verdient - es sieht aus, wie eine billige Fortsetzung des Parkplatzes. Wir sollten wir hier vorgehen, damit wir zu unserem Recht kommen? 

Meine Erfahrung als Bauherr ist leider, dass man am Ende niemandem Vertrauen kann (wie im Business sonst halt auch). 

Wenn ihr die Situation sauber geklärt haben wollt, dann einen Anwalt beauftragen der aufs Thema Bau spezialisiert ist (z.B. hier direkt via Anwaltssuche von Gryps.ch), und dann den GU konfrontieren - und die Sache durchziehen. 

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Unverbindlich Handwerker Offerten einholen

Hello meskaa.

Besten Dank für deine Antwort und Rat. Wir haben schon einen Anwalt konsultiert. Die Sache scheint relativ klar zu sein. Wir haben den Kaufvertrag und Baubeschrieb vor dem Notar unterschrieben; allerdings wird darin die "Bepflasterung mit Granitsteinen" nicht erwähnt. Aber es gibt ein weiteres Dokument "Material und Farbkonzept", wo das 'Fleisch am Knochen' genau mit Fotos dazu beschrieben wird.

Nachdem dieses Dokument uns vom Verkäufer gezeigt und als Verkaufshilfe benutzt wurde und nachdem der Kundenberater des Generalunternehmens uns im Bauordner das gleiche Dokument mitgegeben hat, wurde uns klar und deutlich die Zusicherung einer Leistung gemacht. Nachdem diese Zusicherung vor dem Unterschreiben des Kaufvertrages beim Notar gemacht wurde und nachdem diese Zusicherung unseren Kaufentscheid massgeblich beeinflusst hat, ist die zugesicherte Leistung rechtlich gesehen einen integralen Bestandteil des Vertrages.

Wir versuchen uns jetzt im Gespräch mit dem Generalunternehmer hier in Zürich zu einigen. Ansonsten werden wir wohl oder übel den Rechtsweg verfolgen müssen. 

 

 

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Hello Meskaa und andere Baufachleute

In der Zwischenzeit wurde uns angeboten, die versprochene "Pflästerung mit Granitsteinen" auszuführen - allerdings ohne Garantie! Gründe wurden keine genannt und das macht uns etwas unsicher. Wir sind aber nach wie vor dran. 

In der Zwischenzeit haben wir aber leider erfahren, dass das Grundbuchamt bei uns und allen anderen Eigentümern im Grundbuch eine superprovisorische Eintragung machen wird und zwar ein Grundpfandrecht zu Gunsten eines Lieferanten, der vom Generalunternehmer anscheinend nicht voll bezahlt wurde. Das heisst, dass obwohl wir schon vor fast einem Jahr dem Generalunternehmer den vollen Preis bezahlt haben, dass wir im schlimmsten Fall gewisse Leistungen eines Handwerkers nochmals zahlen müssen. Unser erstes Jahr hier am Pfäffiker See hat sich als sehr schwierig erwiesen - ein Problem nach dem anderen und jetzt dies! 

Deswegen meine dringende Frage heute: wer hat Erfahrung im Bereich Handwerkerpfandrechte und wer kann uns einen guten Anwalt mit Spezialgebiet Grundpfandrechte empfehlen? 

Besten Dank. Gruss. 

Steve Haite.

 

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vor 12 Stunden schrieb Steve Haite:

Hello Meskaa und andere Baufachleute

In der Zwischenzeit wurde uns angeboten, die versprochene "Pflästerung mit Granitsteinen" auszuführen - allerdings ohne Garantie! Gründe wurden keine genannt und das macht uns etwas unsicher. Wir sind aber nach wie vor dran. 

In der Zwischenzeit haben wir aber leider erfahren, dass das Grundbuchamt bei uns und allen anderen Eigentümern im Grundbuch eine superprovisorische Eintragung machen wird und zwar ein Grundpfandrecht zu Gunsten eines Lieferanten, der vom Generalunternehmer anscheinend nicht voll bezahlt wurde. Das heisst, dass obwohl wir schon vor fast einem Jahr dem Generalunternehmer den vollen Preis bezahlt haben, dass wir im schlimmsten Fall gewisse Leistungen eines Handwerkers nochmals zahlen müssen. Unser erstes Jahr hier am Pfäffiker See hat sich als sehr schwierig erwiesen - ein Problem nach dem anderen und jetzt dies! 

Deswegen meine dringende Frage heute: wer hat Erfahrung im Bereich Handwerkerpfandrechte und wer kann uns einen guten Anwalt mit Spezialgebiet Grundpfandrechte empfehlen? 

Besten Dank. Gruss. 

Steve Haite.

 

Hi Steve, 

Ja das mit dem Handwerkspfandrecht ist echt zum Kotzen als Eigentümer. Weil trotz Generalunternehmer, du wirst das einfach nicht los. Wir hatten hier Beispiele im Forum, wo dann der GU einfach Konkurs angemeldet hat. Dann kannst du alles (ja alles!) einfach zweimal bezahlen. Ha! 

Eben eine Empfehlung hab ich nicht, aber evtl. kannst du über die Anwaltssuche von Gryps.ch schonmal dein Bedürfnis angeben. 

https://www.gryps.ch/produkte/anwalt-210/?c_id=bawos&utm_source=bawos&utm_medium=referral&utm_campaign=bawos&utm_content=backlink

gruss meskaa

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