Jump to content
Gast Gurksianer123

Thematik: knifflige Sache Miteigentum -> Einkünfte – Ausgaben

Recommended Posts

Gast Gurksianer123

Liebe Forums-Mitglieder,

wir wenden uns an Euch mit einer Kniffligen Thematik. Hier die kurze Version, wer möchte, der kann gerne die ausführliche Version zukommen lassen.

Notariell beglaubigt: Miteigentumsanteile am Grundstück / 30% gehören meiner Frau, 30% mir (also für uns 60%) und 40% einer dritten Person.

Das Gebäude wurde 1992 erstellt.

Person 3 hat im OG die Wohnung und die daraus resultierenden Mieteinnahmen seit damals als seine 40% in Anspruch genommen.

Investitionen durch Person 3, so gut wie keine.

Wir haben bis vor 5 Jahren EG und UG bewohnt und sämtliche Aussenarbeiten rund ums Haus getätigt. Ebenso Investitionen von 2 Garagen. Haben unsere Wohnung vor Auszug komplett renoviert, den Holzbalkon saniert und wirklich sämtliche Elektrogeräte ausgewechselt.

Nun will Person 3, dass ab sofort alles Einnahmen und Ausgaben in einen Topf kommen und 40/60 aufgeteilt werden. Und setzt uns dazu noch einen Termin, ansonsten will er seinen Anwalt einschalten.

Nun:     

- Kann dies eingefordert werden / per sofort? Seit 1992 war es so wie beschrieben. Gibt es da nicht so etwas wie ein Gewohnheitsrecht?

- Wie steht es mit unseren Investitionen und Arbeiten über die ganzen Jahre hinweg, können die zur Anrechnung gebracht werden?

- Wie ist hier die rechtliche Vorgehensweise?

Ein jeweiliger Kauf/Verkauf von beiden Seiten steht nicht zur Debatte.

Danke für Eure Antworten J

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Unverbindlich Handwerker Offerten einholen

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

Lädt...


×
×
  • Neu erstellen...