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Gast L. Hutter

Schaden an Balkontüre - nicht als Sonderrecht ausgeschieden

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Gast L. Hutter

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage zu Ihrem Artikel im Internet https://bawos.ch/stockwerkeigentum-balkon/ . Bin Stockwerkeigentümer und möchte verschiedene Sachen instand stellen. Vor allem ist die Balkontüre nach 11 Jahren defekt. Kein sichtbarer Schaden, schliesst jedoch nicht mehr richtig. Die Balkonschiebetüre ist nicht als Sonderrecht ausgeschieden. Ist es immer noch richtig, dass für den Schaden die Gemeinschaft aufkommen muss und vor der Instandstellung ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft notwendig ist?
Besten Dank im voraus und freundliche Grüsse
L. Hutter

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