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Kann man in der Schweiz Wohnung kaufen? (Als EU-Bürger?)

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Ja, als EU-Bürger ist es möglich, in der Schweiz eine Wohnung zu kaufen. Es gibt jedoch einige Einschränkungen und spezifische Gesetze, die beachtet werden müssen.

EU-Bürger und Bürgerinnen können in der Regel problemlos in der Schweiz eine Wohnung kaufen, vorausgesetzt, sie verfügen über eine gültige Aufenthaltsbewilligung oder Arbeitserlaubnis. EU-Bürger benötigen keine Bewilligung, um eine Immobilie zu kaufen, aber sie benötigen eine Bewilligung, um in der Schweiz Wohnsitz zu nehmen.

Es ist auch erwähnenswert, dass bei der Finanzierung des Kaufs von Immobilien in der Schweiz die meisten Banken mindestens 20% Eigenkapital und Fremdkapital-Darlehen als Kredit anbieten. Nicht-Bürger können bestimmte Einschränkungen im Hinblick auf die Finanzierung durch ausländische Banken bezüglich des Kapitals und des Eigenkapitals haben.

 

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Für den Kauf einer Ferienwohnung z.B. benötigen EU-Bürger grundsätzlich eine Bewilligung, die nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt wird. So dürfen Ferienwohnungen in bestimmten Gebieten nur an Schweizer Staatsbürger verkauft werden (Stichwort Zweitwohnsitze). Zudem gibt es in manchen Kantonen Einschränkungen hinsichtlich der Grösse und Anzahl der Ferienwohnungen.

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