Nessio Geschrieben April 14, 2023 Melden Share Geschrieben April 14, 2023 Parterrewohnung: Muss ich mich an den Liftkosten beteiligen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Phaxe Geschrieben April 14, 2023 Melden Share Geschrieben April 14, 2023 Gerade eben schrieb Nessio: Parterrewohnung: Muss ich mich an den Liftkosten beteiligen? Die Frage, ob Du Dich als Parterrewohnung-Besitzer an den Liftkosten beteiligen musst, hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Stockwerkeigentümergemeinschaft und der im Stockwerkeigentums-Reglement festgelegten Vereinbarungen. Stockwerkeigentümergemeinschaft: Als Stockwerkeigentümer bist Du Teil der Stockwerkeigentümergemeinschaft und hast Rechte und Pflichten. Die Gemeinschaft trifft Entscheidungen über die Verwaltung und den Unterhalt der gemeinschaftlichen Teile des Gebäudes, zu denen auch ein Aufzug gehören kann. Die Entscheidungen werden in der Regel durch die Eigentümerversammlung getroffen. Stockwerkeigentums-Reglement: Ein Stockwerkeigentums-Reglement ist eine Vereinbarung zwischen den Stockwerkeigentümern, in der die Rechte und Pflichten der einzelnen Eigentümer sowie die Art und Weise der Nutzung und der Kostenverteilung für gemeinschaftliche Anlagen und Räumlichkeiten festgelegt sind. Hier sollten die Liftkosten und deren Verteilung unter den Eigentümern festgelegt sein. Normalerweise werden die Kosten für den Unterhalt und die Instandhaltung der gemeinschaftlichen Anlagen und Räumlichkeiten entsprechend dem Wertanteil jedes Stockwerkeigentums aufgeteilt. Wenn im Stockwerkeigentums-Reglement keine andere Regelung getroffen wurde, müsstest Du Dich also anteilig an den Liftkosten beteiligen, auch wenn Du in einer Parterrewohnung wohnst und den Lift möglicherweise nicht nutzt. Allerdings kann das Reglement auch eine abweichende Regelung vorsehen, zum Beispiel, dass sich die Parterrewohnung nicht oder nur teilweise an den Liftkosten beteiligen muss. Um sicherzustellen, wie die Liftkosten in Deinem Fall geregelt sind, solltest Du das Stockwerkeigentums-Reglement genau prüfen oder Dich bei Unklarheiten an die zuständige Verwaltung oder einen Fachanwalt für Miet- und Stockwerkeigentumsrecht wenden. Fazit: Die Beteiligung an den Liftkosten hängt von den Vereinbarungen im Stockwerkeigentums-Reglement ab. Prüfe das Reglement, um herauszufinden, wie die Kostenverteilung in Deinem Fall geregelt ist, und wende Dich bei Unklarheiten an die Verwaltung oder einen Anwalt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Gast Mäggi Geschrieben July 29 Melden Share Geschrieben July 29 Parterrebewohner benötigen in der Regel ebenso häufig den Lift wie die Bewohner in den oberen Stockwerken, nämlich dann, wenn ein Kellergeschoss vorhanden ist. und sie ihre Getränkeharrasse, ihre Wäschezuber mit der Schmutzwäsche, alte Möbel und Kleidungsstücke, die Kartonschachteln mit Weihnachtsmaterial, Ostermaterial, Campingsachen, Terrrassentöpfen, Gartenmaterialien usw. von ihrer Wohnung in Ihren Keller und umgekehrt verfrachten wollen, Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...