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Swiss.Stephan

Regelung des Bewegungsrechts auf gemeinsame Strasse

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Hallo Zusammen, 

Ich bewohne ein Haus in einer Überbauung, die aus vier freistehenden Parteien besteht. Die Häuser werden alle über die gleiche Strasse erschlossen, die auch die Erschliessung einer anderen Parzelle ermöglicht, die jedoch schon länger bebaut ist. Gemäss Grundbuch wurden Dienstbarkeiten für das gegenseitige Fuss- und Fahrwegrecht auf der Zufahrtsstrasse auf den Parzellen A und B eingetragen.

Nun ist es aber so, dass mein Nachbar regelmässig sein Zweitauto (Wechselnummer) plus Anhänger auf der Strasse parkt und sich weigert, das Fuss- und Fahrwegrecht zu respektieren.

Das stehende Auto erschwert auch den Zugang zu den vorhandenen Besucherparkplätzen der Überbauung.

was tun??? :wacko:

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Das Bewegungsrecht in der Schweiz ist klar definiert.

Es bezieht sich auf das Recht, ein Grundstück auf der Gemeinschaftsstrasse befahren oder begehen zu dürfen, um darauf zuzugreifen oder es zu verlassen. Es bedeutet, dass jeder das Recht hat, auf dem öffentlichen Gemeinschaftsgrundstück zu gehen oder zu fahren, um zu seinem Grundstück zu gelangen oder dieses zu verlassen. Dies ist ein wichtiges Recht, da es den Zugang zu unseren Häusern und Wohnungen erleichtert und die Freiheit gewährleistet, uns frei zu bewegen.

Ich weise aber darauf hin, dass es auch Regeln gibt, die den Missbrauch des Bewegungsrechts verhindern sollen. Das Parken von Fahrzeugen auf der Strasse ist beispielsweise eine Einschränkung dieses Rechts. Wenn jemand sein Auto auf der Gemeinschaftsstrasse parkt, blockiert er den Verkehr und verletzt das Recht anderer Personen auf freie Bewegung. Daher sollten wir alle darauf achten, unsere Fahrzeuge auf privatem Grund oder in legalen Parkzonen zu parken.

Da muss aus meiner sicht ein Anwalt ran, Gruss Nessio

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Ich schlage vor, dass Swiss.Stephan den Nachbarn höflich anspricht und ihm mitteilt, dass sein Verhalten ein Hindernis darstellt und ein Missbrauch des Bewegungsrechts ist. Anschliessend kann Swiss.Stephan auch andere Nachbarn ansprechen und um Unterstützung bitten, um den Nachbarn dazu zu bewegen, das Fahrzeug an einem anderen Ort zu parken. Falls dies nicht fruchtet, sollten weitere rechtliche Schritte unternommen werden.

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Darf ich noch sagen, dass das geparkte Fahrzeug des Nachbarn auch die Zufahrt zu den Besucherparkplätzen der Überbauung einschränkt. Er gibt an, dass dies ein Problem für alle Unterstützer und Mitarbeiter der Überbauung darstellt, da sie möglicherweise keine Parkplätze in der Nähe finden werden.

Daher schlage ich vor, die Verwaltung der Überbauung über das Problem zu informieren und zu bitten, den Nachbarn zu kontaktieren und eine dauerhafte Lösung zu finden, die für alle zufriedenstellend ist.

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