Swiss.Stephan Geschrieben April 18, 2023 Melden Share Geschrieben April 18, 2023 Ich kann mein Elternhaus übernehmen, welches sich auf einem gewerblichen Grundstück befindet, auf dem eine Wohnnutzung erlaubt ist. Da das Haus jedoch bereits 100 Jahre alt ist und Sanierungen im Vergleich zu einem Neubau viel teurer wären, planen wir, das Haus abzureissen und einen Neubau zu errichten. Allerdings wurde ich von der Bauverwaltung darüber informiert, dass ein Neubau nur möglich ist, wenn er nicht nur zur Wohnnutzung bestimmt ist. Laut dem Zonenreglement der Gemeinde sind jedoch mehr als 50% der Bruttogeschossfläche für Wohnnutzung zulässig. Ich bin daher verwirrt, ob die Gemeinde das Zonenreglement anpassen muss, damit sie unser Bauvorhaben verbieten können. Hat jemand dasselbe Problem gehabt? Ich wäre dankbar für jeden Rat oder Hinweis. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben April 18, 2023 Melden Share Geschrieben April 18, 2023 Hi Stephan, Ich habe vor einiger Zeit ein ähnliches Problem wie Sie gehabt. Die Stadtplanung erlaubte nur eine begrenzte Anzahl an Wohneinheiten, aber durch die Vorschriften zur Wohnfläche wurden wir zunächst abgelehnt. Nachdem wir jedoch unser Gesuch erweitert haben, konnten wir Gebäude in ähnlicher Grösse entwickeln, die sowohl Wohn- als auch Gewerbenutzung beinhalten. Wenn Sie vor einem ähnlichen Problem stehen, sollten Sie das Zonenreglement Ihrer Gemeinde sorgfältig prüfen. Hier finden Sie alle Vorschriften und Regelungen, die Sie bei der Umsetzung Ihrer Stadtplanung beachten müssen. Eine Möglichkeit, Ihre Planung zu erweitern, ist die Einführung einer kleinen Menge an Gewerbenutzung. Beispielsweise könnten Sie in einer Wohnanlage ein kleines Büro oder einen kleinen Laden einrichten. Dadurch schaffen Sie nicht nur Arbeitsplätze in Ihrer Gemeinde, sondern erhöhen auch die Attraktivität Ihrer Immobilie. Achten Sie jedoch darauf, dass die Gewerbenutzung nicht zu gross wird und im Einklang mit dem Zonenreglement steht. Eine weitere Möglichkeit, Gewerbenutzung in Ihre Planung einzubeziehen, ist die Umwidmung von Flächen. Möglicherweise gibt es in Ihrer Gemeinde unbebaute oder untergenutzte Flächen, die für die Ansiedlung von Unternehmen geeignet wären. Wenn Sie diese Flächen nutzen könnten, um zusätzliches Gewerbe in Ihrer Gemeinde anzusiedeln, würden Sie nicht nur neue Arbeitsplätze schaffen, sondern auch die lokale Wirtschaft ankurbeln. In jedem Fall sollten Sie sich bei der Umsetzung Ihrer Stadtplanung immer an die Vorschriften der Gemeinde halten. Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihr Vorhaben auch tatsächlich genehmigt wird. Aber wenn Sie sich die Zeit nehmen, das Zonenreglement sorgfältig zu prüfen, und kreative Wege finden, um Gewerbenutzung einzubeziehen, sind die Möglichkeiten nahezu grenzenlos. Ich hoffe, dass Ihnen meine Erfahrungen bei der Umsetzung meiner eigenen Stadtplanungsprojekte helfen werden. Wenn Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung - einfach ne PM senden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben April 18, 2023 Melden Share Geschrieben April 18, 2023 Eine ähnliche Geschichte ist mir auch passiert. Eine Stadt hatte noch höhere Anforderungen an die Gewerbefläche, aber wir wollten auf unserem Grundstück nicht auf eine Wohnnutzung verzichten. Das Zonenreglement der Gemeinde erlaubte dies eigentlich nicht, aber wir hielten beim Stadtrat dagegen. Der Stadtrat beschloss, eine Ausnahme für unser Anliegen zu machen, und gestattete uns schliesslich, es zu realisieren. Ich denke also, dass es sich lohnt, in jedem Fall das Zonenreglement der Gemeinde nochmal genau zu lesen und gegebenenfalls schriftlich ein Gesuch einzureichen und darauf hinzuweisen, dass mehr als 50 Prozent der Bruttogeschossfläche für die Wohnnutzung zulässig sind. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben April 18, 2023 Melden Share Geschrieben April 18, 2023 Eine Anpassung des Zonenreglements durch die Gemeinde ist in vielen Fällen nicht notwendig, um Bauvorhaben zu genehmigen oder zu verhindern. Fast immer geht es darum, das Gesuch des Antragstellers mit dem vorhandenen Zonenreglement in Einklang zu bringen. Wenn das Zonenreglement der Gemeinde mehr als 50% der Bruttogeschossfläche für die Wohnnutzung zulässt und Ihr Bauvorhaben sich innerhalb dieses Rahmens bewegt, sollte es möglich sein, das Baugesuch einzureichen und zu realisieren. Es ist jedoch möglich, dass aufgrund anderer Faktoren in Ihrem Fall Besonderheiten zu beachten sind. Ich würde empfehlen, sich von einem Anwalt mit Erfahrung im Baurecht in der entsprechenden Gemeinde beraten zu lassen. Gruss, Franz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...