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Swiss.Stephan

Stockwerkeigentum Datenschutz

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Der Verwalter hat sich klar an das Datenschutzgesetz zu halten. Deine Daten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. In einem Kaufvertrag dürfen nur relevante Dinge stehen.

 

Auch wenn die gemeinschaftliche Berechnung der Nutzungskosten für alle Eigentümer transparent sein muss, darf trotzdem kein Profil des Nutzers erstellt werden.

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