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B.Anrig

Stockwerkeigentum Dienstbarkeit

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Ich würde das Mal so erklären.

 

Begriff der Dienstbarkeiten Dienstbarkeiten (= Servituten) sind Rechte einer Person oder eines Grundeigentümers zu Lasten eines Grundstücks, welche die Nutzungsmöglichkeiten des betreffenden Grundstücks einschränken.
Hier gibt es einen Link dazu
http://www.boesch-anwaelte.ch/informationen/merkblaetter/dienstbarkeiten/
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