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Nessio

Meteorwasserleitung hat keinen Eintrag im Grundbuch

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Hallo zusammen,

Ich habe Anfang des Jahres ein Grundstück erworben, auf dem ein Meteorwasserschacht steht. Das Haus, an das der Schacht angeschlossen ist, steht hinter meinem EFH. Die Leitung vom Schacht führt ins Neubauquartier.

Obwohl die Leitung und der Schacht der Gemeinde gehören, sind diese nicht in meinem Grundbuch eingetragen. Ich habe gehört, dass hier normalerweise ein Durchleitungsrecht als Dienstbarkeit eingetragen sein muss, aber in meinem Fall steht im Grundbuch nichts dergleichen. Der Notar erklärte mir, dass alles, was sich oberirdisch befände, nicht im Grundbuch eingetragen werden müsste. 

Ich dachte, das sei kein Problem, und wir könnten uns an den Meteorwasserschacht anschliessen. Allerdings kam die Gemeinde und teilte uns mit, dass die Leitung bereits verstopft sei und dass wir eine Retentionsanlage mit 4,4 Kubikmetern einplanen müssten. Auch das konnten wir akzeptieren. Nun besteht jedoch das Problem, dass die Höhe zwischen Einlauf und Auslauf des bestehenden Schachts zu gering ist, um 4,4 m3 Wasser aufzunehmen! Wir können eine Retentionsanlage nur installieren, wenn das Meteorwasser über eine Pumpe zum Auslauf geleitet wird. Diese Lösung ist jedoch sehr teuer und es fallen wiederkehrende Strom- und Wartungskosten an.

Ich habe eine Skizze der Situation beigefügt. Alternativ müsste ein Flachtank extra angefertigt werden, aber auch dies wäre mit hohen Kosten verbunden, und im Winter besteht Frostgefahr, da der Tank zu nah an der Oberfläche liegt.

Meine Frage ist nun: Muss ich als Käufer einfach hinnehmen, dass die Gemeinde etwas auf meinem Grundstück gebaut hat, ohne es ins Grundbuch einzutragen? Zudem wurde der Schacht anscheinend seitens der Gemeinde schlecht geplant und da wird von mir erwartet, dass ich für eine Speziallösung (Pumpe, Flachtank, etc.) aufkommen soll. Ich möchte keine Lösungsvorschläge oder ähnliches hören, sondern einfach nur wissen, ob die Gemeinde ihren Fehler einfach so auf mich abwälzen darf. Wenn die Gemeinde sich an den Kosten beteiligen würde, wäre das für mich eine akzeptable Lösung.

 

 

Was denkt ihr dazu?

 

 

Viele Grüsse,
Nessio

 

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Hallo Nessio,
ich verstehe deine Situation und möchte dir gerne weiterhelfen.

Es geht darum, dass eine unterirdische Leitung auf deinem Grundstück verläuft und du dich fragst, wer das Recht auf Durchleitung hat und wer dafür verantwortlich ist. Grundlegend musst du wissen, dass alle Grunddienstbarkeiten ins Grundbuch eingetragen werden müssen. Das bedeutet, dass die Gemeinde, die für die Leitung verantwortlich ist, eine Dienstbarkeit ins Grundbuch eintragen lassen muss, um das Recht auf Durchleitung zu sichern.

Das hast du bereits richtig erkannt. Sollte die Gemeinde aber versäumt haben, ihre Dienstbarkeiten einzutragen, musst du darauf bestehen, dass sie dies nachholt. Denn ohne Eintragung im Grundbuch ist das Recht auf Durchleitung nicht gesichert und du könntest bei einem Verkauf des Grundstücks Probleme bekommen.

Nun könntest du argumentieren, dass die Gemeinde auch an den Kosten beteiligt werden sollte. Zum Beispiel, wenn du bereits Kosten für eine andere Lösung der Durchleitung auf deinem Grundstück getragen hast. Hier ist es wichtig, zu prüfen, ob die Gemeinde tatsächlich die Verantwortung für das Versäumnis trägt. Wenn ja, sollte sie selbstverständlich auch bei den Kosten beteiligt werden.

Du als Käufer hast hier die Karten in der Hand und solltest darauf pochen, dass die Gemeinde ihrer Verpflichtung nachkommt. Schliesslich geht es um dein Eigentum und deine Interessen. Es ist wichtig, dass du dich diesbezüglich informierst und nicht entmutigen lässt. Es gibt auch die Möglichkeit, sich an einen Anwalt zu wenden, der sich mit Grundbuchangelegenheiten auskennt. Dieser kann dir weiterhelfen und bei Bedarf deine Interessen vertreten.

Ich hoffe, ich konnte dir mit diesen Informationen weiterhelfen und wünsche dir alles Gute bei der Durchsetzung deiner Rechte. Viele Grüsse,

Franz

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Hallo Nessio,

eine ähnliche Situation hatte ich auch schon einmal. Bei mir ging es jedoch um ein Stück Land, auf dem eine Quelle stand. Diese wurde bereits seit Jahren von den Anwohnern zum Trinken genutzt, ohne dass sie im Grundbuch eingetragen war. Als ich das Grundstück gekauft hatte, wollte ich die Quelle versiegen lassen, doch die Gemeinde sagte, dass ich das nicht dürfte. Als ich daraufhin auf einer Eintragung im Grundbuch bestand, hat die Gemeinde eingelenkt und die Quelle als Unterhaltungsrecht im Grundbuch eintragen lassen. Wenn du in deinem Fall auf einer Eintragung im Grundbuch bestehst, dann wird die Gemeinde vermutlich auch bei euch nachgeben müssen.

Wichtig ist auf jeden Fall, dass du darauf pochst, dass die Gemeinde ihre Pflichten erfüllt. Wie bereits in der Antwort von FWinkler erwähnt, muss die Gemeinde ihre Dienstbarkeiten im Grundbuch eintragen. Wenn sie diesen Pflichten nicht nachkommt, dann sollte sie auch für die entstandenen Kosten aufkommen müssen.

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Hallo Nessio,

ich habe mich vor einiger Zeit mal mit einem ähnlichen Fall beschäftigt. Allerdings ging es in meinem Fall nicht um eine fehlende Dienstbarkeit im Grundbuch, sondern um eine Grenzbegradigung. Hier muss man ganz klar sagen, dass es immer besser ist, sich im Vorfeld über solche Dinge zu informieren, um unnötigen Ärger zu vermeiden. Das heisst im Umkehrschluss auch, dass man nicht blind auf die Aussage eines Notars vertraut, sondern sich selbst über die Gesetzeslage informiert.

Ich würde dir daher auf jeden Fall empfehlen, dich auch mal selbst über die Sachlage und die rechtlichen Vorgaben zu informieren. Vielleicht findest du ja eine rechtliche Handhabe, die dir weiterhilft.

Viele Grüsse,
Swiss.Stephan

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