FWinkler Geschrieben April 26, 2023 Melden Share Geschrieben April 26, 2023 Ich besitze eine 2 Jahre alte Eigentumswohnung, die ich nun verkaufen möchte, da ich mir ein Haus kaufen möchte. Als Verkäufer stellt sich mir jedoch die Frage, was ich im Hinblick auf etwaige Mängel beachten muss. Natürlich ist mir bewusst, dass der Käufer eine niegelnagelneue Wohnung haben will, aber wie sieht es mit den Abnutzungen aus? Kann er verlangen, dass ich alles repariere oder kann er auch mit kleinen Mängeln leben? Einige Beispiele: Meiner Tochter ist im Kinderzimmer mal etwas auf den Laminatboden gefallen, wodurch dieser nun einen ca. 1 cm grossen Hick hat. Muss ich den Laminatteil jetzt auswechseln oder gilt dies einfach als allgemeiner Verschleiss? In der Küche ist mir auch schon eine Pfanne auf die keramische Platte gefallen, wodurch hier ebenfalls ein Hick entstanden ist. Auch hier stellt sich die Frage, ob ich die gesamte Platte ersetzen muss oder ob dies auch als normaler Gebrauch gilt. Im Badezimmer hat der Lavabounterbau seitlich einen Fleck, der sich nicht mehr entfernen lässt. Muss ich ihm einen neuen Unterbau kaufen? Und wie sorge ich dafür, dass alles sehr seriös und korrekt abläuft? Ich bin bereit, Mängel auf meine Kosten zu beheben, aber ich möchte auch nicht übers Ohr gehauen werden. Kann mir jemand Erfahrungen und Tipps hierzu geben? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben April 26, 2023 Melden Share Geschrieben April 26, 2023 Ich hatte Schwierigkeiten beim Verkauf meiner Wohnung aufgrund einiger Mängel, die behoben werden mussten. Um diese Probleme zu lösen, habe ich folgende Massnahmen ergriffen: Zunächst habe ich jeden Mangel sorgfältig untersucht und einen Kostenvoranschlag für dessen Reparatur erstellt. Ich habe dann alle Informationen und Kostenvoranschläge dem potenziellen Käufer zur Verfügung gestellt, noch bevor er ein Kaufangebot abgegeben hat. Durch diese offene und transparente Herangehensweise konnte der Käufer die Kosten und den Umfang der notwendigen Reparaturen bereits im Voraus kennen und in seine Kaufentscheidung einbeziehen. Wenn es sich um kleinere Mängel handelte, die den Wert der Wohnung nicht beeinträchtigten, habe ich sie dem Käufer lediglich mitgeteilt, ohne jedoch Reparaturen durchzuführen. Auf diese Weise habe ich Zeit und Geld gespart, ohne auf den Verkaufspreis Einfluss zu nehmen. Wenn jedoch grössere Reparaturen erforderlich waren, habe ich mich bereit erklärt, diese auf meine Kosten durchzuführen, um den Wert der Immobilie zu erhalten und den Käufer zufrieden zu stellen. Allerdings habe ich auch klargestellt, dass ich nicht bereit war, über den Tisch gezogen zu werden und dass ich die Reparaturen nur durchführen würde, wenn der Preis angemessen und fair war. Ein Beispiel für eine Reparatur, die ich durchführen musste, war das Ersetzen eines beschädigten Fensters. Ich habe einen Handwerker beauftragt, den Schaden zu reparieren und den Käufer über den Kostenvoranschlag informiert. Der Käufer war dankbar für die Information und die schnelle Abwicklung der Reparatur. Ein weiterer Mangel war der defekte Bodenbelag im Bad. Auch hier habe ich einen Kostenvoranschlag erstellen lassen und dem Käufer zur Verfügung gestellt. Da es sich um einen grösseren Mangel handelte, habe ich mich bereit erklärt, die Reparatur durchzuführen. Der Käufer war erfreut über meine Offenheit und Fairness bei der Abwicklung des Kaufs. Insgesamt war die transparente Kommunikation und die Offenheit gegenüber den Mängeln das beste Mittel, um einen reibungslosen Verkauf meiner Wohnung zu gewährleisten. Durch die rechtzeitige Reparatur der Mängel und die klare Kommunikation konnte ich den Verkaufspreis aufrechterhalten und den Käufer zufrieden stellen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben April 26, 2023 Melden Share Geschrieben April 26, 2023 Ich würde empfehlen, dass Sie eine Liste aller Mängel erstellen und sie in der Immobilienanzeige aufführen. So können potenzielle Käufer im Voraus sehen, welche Art von Gebrauchtspuren vorhanden sind, und sich entscheiden, ob sie damit leben können oder nicht. Natürlich sollten Sie auch alle Mängel dokumentieren und beheben, wenn Sie sich auf einen Kaufvertrag einigen. Wenn es um den Lavabounterbau geht, denke ich nicht, dass dies ein Dealbreaker ist. Wie Sie sagten, ist der Fleck seitlich und nicht auffällig. Sie sollten den Käufer jedoch darauf hinweisen und ihn darüber informieren, dass Sie bereit sind, dafür zu bezahlen, wenn er ihn entfernen lassen möchte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben April 26, 2023 Melden Share Geschrieben April 26, 2023 Ich möchte noch eine andere Frage ansprechen, die Sie möglicherweise beim Verkauf Ihrer Wohnung berücksichtigen sollten. Was ist mit der Gemeinschaftsanlage, wie sieht es mit dem Unterhalt des Gebäudes aus? Wird das Dach in absehbarer Zeit erneuert? Gibt es bevorstehende Sanierungsprojekte, für die ein Sonderbudget erforderlich ist? Es ist wichtig, dass Sie die Rolle des Käufers übernehmen und alle möglichen Fragen stellen, um sicherzustellen, dass Sie sich auf eine saubere Transaktion einlassen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...