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Swiss.Stephan

Ab wann Nebenkosten bezahlen?

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Als frischgebackener Immobilienbesitzer habe ich nach dem Kauf meiner Wohnung eine Rechnung für Nebenkosten erhalten. Der Verwaltung war es egal, dass ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingezogen war, sie beharrte darauf, dass ich die Nebenkosten seit Übergabetermin der Eigentumswohnung zahlen muss. Doch ist das tatsächlich rechtens?

Meine Wohnung war zum Zeitpunkt der Eigentumsübertragung noch Rohbau und somit nicht bewohnbar. Die Übergabe der Wohnung fand erst statt, als der Innenausbau vollständig war und ich mit meiner Frau darin einziehen konnte. Die Verwaltung sagt jedoch, dass die Rechte und Pflichten einer Wohnung mit der Eigentumsübertragung auf den Käufer übergehen und ich deshalb bereits ab Eigentumsübertragung für die Nebenkosten aufkommen müsse. Das klingt für mich jedoch nicht ganz plausibel.

Kennt sich jemand mit den gesetzlichen Regelungen dazu aus? Kann die Verwaltung tatsächlich verlangen, dass ich für eine Zeitperiode, in der meine Wohnung noch nicht bewohnbar war, Nebenkosten zahle? Für eure Antworten und Ratschläge wäre ich sehr dankbar.

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Grüezi Swiss.Stephan,

ich vermute, du hast Probleme mit der Verwaltung bezüglich der Nebenkostenzahlung. Gerne helfe ich dir weiter und erkläre dir die rechtlichen Bestimmungen.

Wir alle kennen das Phänomen: Man zieht in eine neue Wohnung oder Haus, und plötzlich muss man nicht nur Miete, sondern auch Nebenkosten zahlen. Dazu zählen unter anderem Kosten für Wasser, Heizung und Strom oder auch Reinigungskosten. Doch ab wann muss man diese Nebenkosten überhaupt zahlen?

Laut Gesetz beginnt die Nebenkostenpflicht erst ab dem Einzugstermin. Das bedeutet, dass du erst ab diesem Tag für die entstandenen Verbräuche aufkommen musst. Auch wenn die Rechte und Pflichten der Immobilie mit der Eigentumsübertragung auf den Käufer übergehen, sind Nebenkosten erst ab Einzugstermin zu zahlen. Die Verwaltung ist also im Unrecht, wenn sie eine frühere Zahlung verlangt.

Ich selbst hatte eine ähnliche Erfahrung bei meinem Hauskauf. Die Verwaltung verlangte von mir die Nebenkosten bereits ab dem Datum des Vertragsabschlusses, obwohl ich noch gar nicht in dem Haus wohnte. Ich konnte mich jedoch auf die entsprechenden Gesetze berufen und habe letztendlich Recht bekommen.

Doch wie argumentiert man am besten gegen eine fehlerhafte Forderung der Verwaltung? Eine mögliche Vorgehensweise wäre das Gespräch zu suchen und die Verwaltung auf ihre Fehlerhaftigkeit aufmerksam zu machen. Dazu kann man auf die genannten gesetzlichen Bestimmungen verweisen und gegebenenfalls eine schriftliche Erklärung verlangen. Falls nötig, kann man auch im schlimmsten Fall einen Anwalt konsultieren oder eine Beschwerde bei einer höheren Instanz einreichen.

Um Konflikte mit der Verwaltung zu vermeiden, empfehle ich dir, die gesetzlichen Bestimmungen genaustens zu prüfen und dich gegebenenfalls auf diese zu berufen. Es ist wichtig, dass beide Parteien ihre Pflichten und Rechte kennen und einhalten, um ein reibungsloses Zusammenleben zu gewährleisten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Verwaltung im Unrecht ist, wenn sie eine Nebenkostenzahlung vor dem Einzugstermin verlangt. Du solltest die Verwaltung auf ihre Fehlerhaftigkeit aufmerksam machen und gegebenenfalls auf die gesetzlichen Bestimmungen verweisen. Für weitere Fragen stehe ich dir jederzeit gerne zur Verfügung.

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Hallo Swiss.Stephan,

ich hatte ebenfalls eine ähnliche Situation mit der Verwaltung, als ich eine Eigentumswohnung gekauft habe. Die Verwaltung forderte von mir auch, Nebenkosten seit Eigentumsübertragung zu zahlen, obwohl zum Zeitpunkt des Verkaufs noch keine Vereinbarung über die Nebenkosten getroffen wurde. In meinem Fall habe ich die Zahlung verweigert und die Verwaltung aufgefordert, die Nebenkosten korrekt abzurechnen. Die Verwaltung ist letztendlich dazu verpflichtet, eine ordnungsgemässe Nebenkostenabrechnung zu erstellen und darin den korrekten Abrechnungszeitraum festzulegen.

Ich rate dir, die Angelegenheit nicht auf die leichte Schulter zu nehmen und dich an einen Anwalt für Wohnungseigentumsrecht zu wenden. Er oder sie kann dir genau sagen, wie du dich in diesem Fall verhalten solltest.

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Hi, 

Ich habe keine Erfahrung mit der Zahlung von Nebenkosten nach der Eigentumsübertragung auf den Käufer, aber ich denke, die Verwaltung sollte zumindest die Nebenkosten ab dem Zeitpunkt berechnen, ab dem die Wohnung bewohnbar ist. Es ist logisch, dass man für eine Zeit, in der man nicht in der Wohnung lebt, keine Nebenkosten zahlen muss.

Vielleicht kannst du auch nach einer detaillierten Aufstellung der Nebenkosten fragen, um zu sehen, welche Kosten für welche Zeiträume berechnet werden. Unter Umständen kannst du dich auch mit anderen Eigentümern in deiner Wohnanlage zusammentun und gemeinsam gegen die fehlerhaften Nebenkostenabrechnungen vorgehen.

Ich hoffe, dass ich dir zumindest ein wenig helfen konnte und wünsche dir viel Erfolg bei der Lösung deines Problems.

Nicola 

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