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Besteuerung des Eigenmietwerts wird möglicherweise abgeschafft

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Der Bundesrat möchte die Abschaffung der Besteuerung des Eigenmietwerts und die Vereinfachung des Steuersystems erreichen.

Dafür soll die Abzugsfähigkeit von privaten Schuldzinsen und Unterhaltskosten gestrichen werden. Der Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" des Hauseigentümerverbandes (HEV) wird dem Parlament vorgelegt.

Der HEV ist bei der Initiative dafür, nur bestimmte Steuerzahlende von der Besteuerung des Eigenmietwerts auszuschliessen. Der Bundesrat lehnt diesen Vorschlag ab und möchte den Eigenmietwert für alle Wohneigentümer abschaffen. Die Vernehmlassung zum Gegenvorschlag ist jedoch umstritten, und der Bundesrat hat beschlossen, das EFD zu beauftragen, den Vorschlag in zwei Punkten anzupassen.

Erstens sollen private Schuldzinsen generell nicht mehr abziehbar sein.

Zweitens soll die Sondersteuer für Zweitliegenschaften wegen Verfassungswidrigkeit nicht weiterverfolgt werden. Die Kantone sollen jedoch die Möglichkeit haben, eine Kostenanlastungssteuer einzuführen, um die wegfallenden Einnahmen aus der Eigenmietwertbesteuerung auf Zweitliegenschaften zu kompensieren.

Die Botschaft des Bundesrates soll vor den Sommerferien verabschiedet werden.

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Ich bin der Meinung, dass die Abschaffung der Besteuerung des Eigenmietwerts eine positive Veränderung für Immobilienbesitzer darstellt. Der Eigenmietwert bezieht sich auf den Wert der eigenen Immobilie, die man selbst bewohnt. Bisher wurde dieser Wert besteuert, was viele Immobilienbesitzer als ungerecht empfunden haben. Die genaue Berechnung des Eigenmietwerts ist oft komplex und wird unterschiedlich gehandhabt, je nachdem ob man in einer Stadt oder auf dem Land lebt.

Mit dieser Änderung wird die Belastung für Immobilienbesitzer nun grossenteils entfallen und sie müssen keine Steuern mehr dafür zahlen. Dies wird insbesondere für Menschen mit niedrigen Einkommen oder Senioren von Vorteil sein, die sich durch die bisherige Besteuerung finanziell belastet gefühlt haben.

Allerdings besteht die Sorge, dass die Abschaffung der Besteuerung des Eigenmietwerts eine Erhöhung der Mietpreise zur Folge haben könnte. Wenn Eigenheimbesitzer nun weniger Steuern zahlen müssen, könnte dies dazu führen, dass Vermieter ihre Mietpreise erhöhen, um die Kosten zu decken und Rendite zu erzielen.

Es ist jedoch schwer vorauszusagen, wie sich diese Änderung auf die Mietpreise auswirken wird, da hier noch viele Faktoren eine Rolle spielen. So hängt beispielsweise die Höhe der Miete nicht nur von den Besitzkosten ab, sondern auch von der Lage der Immobilie sowie der Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt.

Ein Blick auf andere Länder, die bereits die Besteuerung des Eigenmietwerts abgeschafft haben, zeigt allerdings, dass eine Erhöhung der Mietpreise nicht zwangsläufig eintreten muss. In Österreich beispielsweise wurde die Besteuerung des Eigenmietwerts im Jahr 2016 abgeschafft und es kam nicht zu einer signifikanten Erhöhung der Mietpreise. Auch in Schweden und den Niederlanden, wo diese Regelung bereits seit längerem gilt, blieben die Mietpreise stabil.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Abschaffung der Besteuerung des Eigenmietwerts eine positive Entwicklung für Immobilienbesitzer darstellt. Allerdings ist es schwer vorauszusagen, wie sich diese Änderung auf die Mietpreise auswirken wird. Es bleibt abzuwarten, inwiefern Vermieter ihre Preise anpassen werden und wie sich die Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt entwickeln wird.

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In der Theorie ist die Abschaffung der Besteuerung des Eigenmietwerts eine gute Idee, aber das bedeutet auch, dass private Schuldzinsen und Unterhaltskosten nicht mehr abzugsfähig sind.

Es wäre wichtig zu sehen, wie viel Einfluss dies auf die Steuererklärungen haben wird. Ich habe auch gehört, dass die Kantone die Möglichkeit haben werden, eine neue Steuer einzuführen, um die fehlenden Einkünfte aus der Besteuerung des Eigenmietwerts auszugleichen. Persönlich finde ich es schwierig zu glauben, dass diese Steuer niedrig genug ist, um den Steuerausfall vollständig auszugleichen.

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Es ist gut, dass der Bundesrat darüber nachdenkt, wie er das Steuersystem vereinfachen kann, aber ich denke, dass die Abschaffung der Besteuerung des Eigenmietwerts nur eine Lösung für ein Problem ist und die Schaffung von Problemen in anderen Bereichen zur Folge haben könnte.

Ich denke, dass der erste Punkt, der angepasst werden sollte, darin besteht, sicherzustellen, dass die neue Steuer, die von den Kantonen eingeführt wird, nicht zu hoch ist. Die Menschen besitzen oft zwei Wohnsitze, und ich mache mir Sorgen, dass die neue Steuer die Kosten für die Bürger erhöhen wird.

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