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FWinkler

Selbstbehalt bei Gebäudeversicherung nach Wasserschaden

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Hallo Forum-Jünger, 

Vor einem Jahr gab es in unserem Haus (Stockwerkeigentum) einen Wasserschaden in der obersten Wohnung. Das Leitungsrohr der Heizung war undicht und die Fehldiagnose des Hausverwalters verursachte weitere Schäden. Obwohl es keine Ersatzfliesen gab, wurde die Dusche komplett neu gefliest und der Eigentümer erhielt dadurch ungewollt eine neue Dusche. Nachträglich wurde das Leck am Heizungsrohr entdeckt und nun sollen wir alle den Selbstbehalt der Gebäudeversicherung tragen.

Ich bin frustriert, dass alle Eigentümer für eine Fehldiagnose zahlen sollen und der betroffene Eigentümer nun eine neue Dusche hat. Ist das fair?

Was meint ihr dazu?

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Ich hatte ein ähnliches Problem wie FWinkler in unserem Haus. Bei einem Wasserschaden in einer der Wohnungen wurde die Reparatur auch von der Gebäudeversicherung gedeckt. Allerdings waren auch wir als Wohnungseigentümer verpflichtet, den vereinbarten Eigenanteil zu bezahlen. Dies ist üblicherweise in der Hausordnung oder Teilungserklärung geregelt.

Je nach Schadensumfang kann eine vollständige Neuinstallation der betroffenen Küche oder des Badezimmers notwendig sein. In unserem Fall kam es ebenfalls dazu, da die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands teurer gewesen wäre als eine Neuinstallation. Hier kann es aber von Fall zu Fall unterschiedlich sein und hängt stark von den individuellen Gegebenheiten ab.

Wenn der betroffene Wohnungseigentümer eine neue Dusche erhalten hat, kann es also sein, dass dies die beste Option für eine schnelle und nachhaltige Reparatur war. Grundsätzlich empfehle ich aber, dass du als betroffener Eigentümer auch den genauen Ablauf der Schadensbehebung von deinem Hausverwalter erfragen solltest. So kannst du sicher sein, dass alle Schritte korrekt und vollständig ausgeführt wurden.

Es ist ausserdem wichtig, dass du dich mit den anderen Stockwerkeigentümern zusammenschliesst, um gemeinsam den Hausverwalter zur Rechenschaft zu ziehen. Nur so könnt ihr sicherstellen, dass ihr als Eigentümer angemessen behandelt werdet und eure Interessen vertreten werden.

In meinem Fall haben wir uns als Eigentümergemeinschaft ebenfalls zusammengeschlossen und uns regelmässig über die Fortschritte informiert. So konnten wir sicherstellen, dass die Schadensbehebung schnell und effektiv durchgeführt wurde und dass unsere Immobilie wieder in einwandfreiem Zustand war.

Zusammenfassend kann ich dir empfehlen, dass du als betroffener Wohnungseigentümer genau hinschaust und dir auch die nötige Zeit nimmst, um alle Informationen zu sammeln. Nur so kannst du als Eigentümer angemessen agieren und deine Interessen vertreten.

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Ich denke, dass die anderen Stockwerkeigentümer tatsächlich den Selbstbehalt der Gebäudeversicherung tragen müssen, FWinkler. Es ist ein Risiko, in einem Haus zu leben, und jeder von uns sollte seinen Teil dazu beitragen, das Risiko zu minimieren.

Ausserdem ist es schwer zu sagen, ob der betroffene Eigentümer tatsächlich von dem Wasserschaden profitierte. Wenn die Reparatur der Dusche nicht gemacht worden wäre, wäre der Schaden möglicherweise kostspieliger und aufwändiger gewesen, als es jetzt der Fall war.

Alles in allem scheint der Selbstbehalt kleiner zu sein als die Kosten, die durch eine nicht behandelte Wasserschadenreparatur verursacht werden könnten.

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Ich kann deinen Frust verstehen, FWinkler. Ich hatte kürzlich eine ähnliche Erfahrung gemacht, wo der Verwalter aufgrund einer Fehldiagnose den Schaden nicht sofort entdeckte.

Aber in Bezug auf die Dusche könnte es eine Situation geben, in der es schwierig ist, Ersatzfliesen zu finden. In unserem Haus gab es ein ähnliches Problem, wo der Fliesentyp nicht mehr hergestellt wurde, und es war schwierig, Ersatzfliesen zu finden. In diesem Fall mussten wir auch eine komplette Neufliesung durchführen.

Ich denke, es ist wichtig, die Fakten und Details des Schadenszuordnung zu verstehen, bevor wir Schlussfolgerungen ziehen.

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