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Nessio

Anspruch auf Rückerstattung für Einzahlungen in den Erneuerungsfond

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Hallo zusammen,

 

ich habe kürzlich meine Eigentumswohnung verkauft und während der vergangenen 20 Jahre eine Summe in den Erneuerungsfond eingezahlt. Es wurden einige Renovationen durchgeführt und nun stellt sich mir die Frage, ob ich Anspruch auf eine Rückerstattung des nicht aufgebrauchten Betrages habe.

 

 

Gruss,

 

 

Nessio

 

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Guten Tag Nessio,

ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass Sie rechtmässig Anspruch auf eine Rückerstattung des nicht aufgebrauchten Betrags haben, den Sie als Anteil in den Erneuerungsfond eingezahlt haben. Der Verwalter des Fonds wird Ihnen den Betrag in der Regel bei der nächsten Eigentümerversammlung auszahlen, sofern die Gemeinschaft keine gegenteilige Entscheidung trifft.

Wenn Sie beispielsweise im vergangenen Jahr einen Betrag von CHF 2'000 in den Erneuerungsfonds eingezahlt haben, um Reparaturen am Gebäude zu bezahlen, und diese Reparaturen jedoch nur CHF 1'500 kosteten, haben Sie einen Anspruch auf Rückerstattung des nicht ausgegebenen Betrags, in diesem Fall CHF 500.

Ich selbst habe in der Vergangenheit eine ähnliche Erfahrung gemacht und konnte einen Betrag von rund CHF 5'000 zurückfordern. Dafür musste ich einfach bei der Eigentümerversammlung mein Anliegen vortragen und meinen Anspruch auf eine Rückerstattung geltend machen.

Es ist wichtig, dass Sie an der nächsten Eigentümerversammlung teilnehmen, um Ihr Anliegen vorzubringen und sicherzustellen, dass Ihre Forderung berücksichtigt wird. Auf dieser Versammlung haben Sie auch die Möglichkeit, eventuelle Fragen oder Bedenken zu klären und sich über zukünftige Pläne und Investitionen in das Gebäude zu informieren.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs auf Rückerstattung.

Beste Grüsse,

FWinkler

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Hi Nessio,


Es stimmt, dass Sie Anspruch auf den nicht aufgebrauchten Betrag im Erneuerungsfond haben. Die Höhe der Rückerstattung hängt von der Höhe Ihres Anteils ab. Vergessen Sie nicht, sämtliche Belege und Dokumente aufzubewahren, die belegen, welche Summe Sie in den Fonds eingezahlt haben. Diese könnten Sie später benötigen, um Ihren Anspruch zu belegen.


Ich hoffe, das hilft! Lass mich wissen, wenn du weitere Fragen hast.


Freundliche Grüsse,


Swiss.Stephan

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Hallo Nessio,


Ich möchte noch hinzufügen, dass es bei der Rückforderung von eingezahlten Beträgen in den Erneuerungsfond Unterschiede geben kann, je nachdem um welche Art von Satzung es in Ihrer Eigentümergemeinschaft geht. In einigen Satzungen ist es vorgesehen, dass der nicht aufgebrauchte Betrag an den Nachfolger des Eigentümers übertragen wird, in anderen wird der Betrag an die Eigentümergemeinschaft zurückgezahlt.


Achten Sie darauf, die Regeln Ihrer Eigentümergemeinschaft zu überprüfen, bevor Sie eine Rückerstattung beantragen. Es kann auch sein, dass für die Umübertragung Gebühren oder Steuern anfallen. Sie sollten sich vorher bei einem Notar oder Rechtsberater informieren.


Viel Glück!


Nicola_padinatos

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