nicola_padinatos Geschrieben May 12, 2023 Melden Share Geschrieben May 12, 2023 Ich habe vor kurzem ein Haus in der Nähe eines anderen Grundstücks erworben. Jetzt wird auf diesem Nachbargrundstück ein neues Einfamilienhaus gebaut. Ich wollte die Baupläne einsehen, um zu überprüfen, ob das Gebäude meine Grenzabstände einhält - insbesondere einen Grenzabstand von 2,5 m. Der Bauherr hatte jedoch während der Einsprachefrist die Pläne noch nicht fertiggestellt. Als er sie zurückbrachte, war die Einsprachefrist bereits verstrichen. Die Parzelle, auf der das neue Haus gebaut wird, gehört jedoch bereits zur Wohnzone und hat einen Grenzabstand von 4 m einzuhalten. Unser Grundstück hingegen liegt in der Dorfzone mit einem Grenzabstand von nur 2,5 m. Nun weiss ich nicht, welcher Grenzabstand für das neue Haus gilt. Meine Frage ist, ob ich immer noch Einspruch einlegen kann, obwohl die Einsprachefrist vorbei ist und ich die Baupläne nicht einsehen konnte. Ich möchte sichergehen, dass das neue Haus genug Abstand von meiner Parzelle hält. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 12, 2023 Melden Share Geschrieben May 12, 2023 Sehr geehrter Nicola, Ihr Problem bezüglich des Einsichtsrechts in Baupläne ist durchaus ernstzunehmen. Normalerweise haben Anwohner bis zum Ende der Einsprachefrist, wie sie in Artikel 38 Absatz 1 des Baugesetz (BauG) festgeschrieben ist, das Recht, Baupläne einzusehen. Wenn Ihnen dieser Einblick verweigert wurde, so hat dies Konsequenzen auf die Genehmigung des Baus. Angenommen, dass der Bau des Gebäudes bereits abgeschlossen ist und es nicht den Bauvorschriften entspricht, kann dies signifikante Auswirkungen auf Sie und Ihre Nachbarschaft haben. Das Gebäude kann zum Beispiel zu bestimmten Teilen gesperrt werden, um das Risiko von Schäden noch weiter zu minimieren. Zusätzlich sind auch Probleme im Bezug auf die durchgeführten Gebäudeveränderungen möglich. Wenn das Gebäude bereits im Bewohnungsprozess ist und sich zu viele Personen einquartieren, die nicht offiziell angemeldet sind, kann es zu gesundheitsbedingten Problemen oder sogar zur Evakuierung des Gebäudes führen. Deshalb ist es von entscheidender Bedeutung, dass Sie umgehend einen lokalen Anwalt konsultieren. Der Anwalt kann Ihnen bei der Klärung der Situation helfen, indem er Ihre Interessen bei den zuständigen Behörden verteidigt und Ihnen das notwendige Wissen und die Erfahrung zur Verfügung stellt. Durch die Konsultation eines Anwalts können Sie sicherstellen, dass Ihre Rechte und Ihr Wohl sowie das Ihrer Nachbarschaft geschützt werden. Die Kosten für die Dienstleistungen eines Anwalts mögen zwar zunächst hoch erscheinen, aber bedenken Sie, dass Ihre Investition langfristige Auswirkungen auf Ihr Leben und das Ihrer Nachbarn haben wird. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Lösung Ihrer Probleme. Alles Gute, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 12, 2023 Melden Share Geschrieben May 12, 2023 Hallo Nicola, ich arbeite als Oberbauleiter und ich kann dir sagen, dass es sehr unterschiedliche Regeln geben kann, je nachdem in welchem Kanton und welcher Gemeinde du wohnst. Normalerweise gibt es jedoch spezifische Regelungen für den Grenzabstand. In deinem Fall könnte der Grenzabstand des anderen Grundstücks gelten, da es bereits zur Wohnzone gehört. Es ist jedoch schwierig, dies ohne genaue Kenntnis des Bauprojekts zu sagen. Ich würde empfehlen, direkt mit der Gemeindeplanung zu sprechen. Normalerweise sind sie sehr hilfreich und können dir die relevanten Informationen geben. Mit besten Grüssen, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 12, 2023 Melden Share Geschrieben May 12, 2023 Salut Nicola, ich weiss zwar nicht, ob es in deinem Fall zutrifft, aber ich möchte darauf hinweisen, dass es in manchen Gemeinden auch Möglichkeiten gibt, mit dem Bauherrn in Kontakt zu treten und mögliche Auswirkungen auf die umliegenden Grundstücke zu diskutieren. Wenn dies in deiner Gemeinde eine Option ist, würde ich das vorschlagen. Ich hatte ein ähnliches Problem in meiner Nachbarschaft und wir haben uns mit dem Bauherrn getroffen, um verschiedene Lösungen zu diskutieren. Letztendlich haben wir uns auf einen Kompromiss geeinigt, der uns beiden geholfen hat. Ich hoffe du löst dein Problem! lg Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...