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Swiss.Stephan

Nachmietersuche und Malerarbeiten bei Mietwohnungskündigung

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Hallo zusammen!



Ich habe meine Mietwohnung gekündigt und suche nun dringend nach Antworten zu zwei Fragen:



  • Müssen ich oder der Vermieter für Malerarbeiten aufkommen, die nach einer 2 1/2-jährigen Mietdauer notwendig sind? Ich strebe eine faires Vorgehen an.
  • Wenn ich eine ausserordentliche Kündigung ausgesprochen habe, bin ich dann wirklich verpflichtet, dem Vermieter drei zumutbare, solvente Nachmieter anzubieten und ihn damit zu beauftragen einen davon auszuwählen?


Ich bin für alle Ratschläge und Erfahrungen von euch dankbar. Liebe Grüsse, Swiss.Stephan

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Hallo Swiss.Stephan, wenn du nach dem Auszug feststellst, dass die Wände oder Decken in der Wohnung unschön aussehen oder Schäden davon getragen haben, stellt sich häufig die Frage, wer für die Kosten der Malerarbeiten aufkommt. In der Regel ist es so, dass dein Vermieter für diese Kosten aufkommen muss, solange es sich um normale Abnutzungserscheinungen handelt. Dazu zählen zum Beispiel Risse in Putz und Farbe durch Temperaturschwankungen, Wasserflecken aufgrund von Nässe oder Verfärbungen an der Wand aufgrund von Sonneneinstrahlung. Auch kleine Bohrlöcher, die für Bilder, Spiegel oder Regale in der Wohnung gemacht wurden, gehören in diese Kategorie. Anders sieht es jedoch aus, wenn du als Mieter die Wände in der Wohnung gestrichen hast und diese in einer anderen Farbe erstrahlen als vorher. Dann musst du für die Kosten aufkommen, da es sich hierbei um eine Veränderung der ursprünglichen Mietbedingungen handelt. Gleiches gilt, wenn du andere Dekorationen vorgenommen hast, die gegen die ursprünglichen Mietbedingungen verstossen. Solche Veränderungen solltest du vorher mit deinem Vermieter absprechen und im Zweifel auch vertraglich vereinbaren, um keine Mieterhöhung oder Probleme beim Auszug zu riskieren. Zu deiner zweiten Frage: Wenn du ausziehst und eine Nachmieterin oder einen Nachmieter suchst, solltest du darauf achten, dass die bestehenden Mietbedingungen in die neue Mietvereinbarung übernommen werden. Es kann jedoch sein, dass dein Vermieter darauf besteht, dass ein neuer Mietvertrag abgeschlossen wird. Hier ist es ratsam, das Vermietungsgesetz des Kantons, in dem deine Wohnung liegt, zu überprüfen. Dieses regelt unter anderem auch die Zustimmung des Vermieters zu einem Untermietvertrag oder die Fristen und Bedingungen bei einem Wohnungswechsel. Insgesamt gilt: Bei Fragen und Problemen rund um das Mietrecht solltest du dich immer an deinen Vermieter oder einen Anwalt für Mietrecht wenden, um unnötige Kosten oder falsche Entscheidungen zu vermeiden. Ich hoffe, ich konnte dir mit diesen Informationen weiterhelfen. Falls noch Fragen offen geblieben sind, stehe ich dir gerne zur Verfügung. Viele Grüsse, Nessio

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Hey Swiss.Stephan,


Ich hatte ein ähnliches Problem mit meinem Vermieter wegen Malerarbeiten und musste schliesslich eine Sachverständigengutachten in Auftrag geben. Dies führte jedoch zu einem positiven Ergebnis, sodass der Vermieter die Kosten übernehmen musste.

Was deine zweite Frage betrifft, glaube ich, dass es nach Gesetzgebung genügt, nur einen solventen Nachmieter zu finden. Allerdings ist es immer besser, wenn du mehrere auswählst, damit der Vermieter eine grössere Auswahl hat.

Ich hoffe, dies hilft dir weiter. Grüsse, nicola_padinatos

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Hey Swiss.Stephan,


Eine weitere Sache, die du vielleicht noch berücksichtigen solltest, ist die Regelung zur Übergabe des Apartments bei Mietvertragsende. Dein Vermieter wird von dir erwarten, dass du, sobald der Vertrag endet, das Apartment in einem einwandfreien Zustand zurückgibst, d.h. ohne Schäden oder nicht im Vertrag festgelegte Veränderungen an den Wänden. Bevor du irgendwelche Verpflichtungen den Nachmietern gegenüber eingehst, solltest du vielleicht einen Gutachter beauftragen, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Reparaturen und Malerarbeiten vernünftig erledigt werden, um eine ordnungsgemässe Übergabe sicherzustellen.

Hoffe, ich konnte helfen. Mit freundlichen Grüssen, FWinkler

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