nicola_padinatos Geschrieben May 14, 2023 Melden Share Geschrieben May 14, 2023 Guten Tag allerseits, ich habe eine Frage zu Grenzabständen für Kellergebäude. Bei uns beträgt der Grenzabstand für das Haus 4m. Ich interessiere mich dafür, ob für Keller (UG) auch 4m Abstand einzuhalten sind oder ob es möglich ist, bis an die Grenze zu bauen. Viele Grüsse, Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 14, 2023 Melden Share Geschrieben May 14, 2023 Hallo Nicola! Ich werde Ihnen gerne mehr Informationen zum Thema Grenzabstand und Kellern geben. Der Grenzabstand hat in der Regel nur Auswirkungen auf Gebäude, die vollständig über der Erde gebaut wurden. Allerdings gibt es auch Vorschriften für Kelleraussenwände, die meist auf kantonaler Ebene geregelt sind. Eine konkrete Beispielvorschrift gibt es im Kanton Bern. Hier sollen Kelleraussenwände bei den meisten Häusern mindestens sechs Meter Abstand zur Nachbarparzelle haben, sofern diese nicht selbst bebaut ist. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Vorschrift je nach Kanton oder Gemeinde variieren kann. Es gibt jedoch auch Ausnahmeregelungen und spezifische Vorschriften, die Sie bei Ihrem Kanton oder Ihrer Gemeinde erfragen sollten. Denn es kann sein, dass bestimmte Vorschriften gelten, wenn das Gebäude beispielsweise an einer öffentlichen Strasse liegt oder wenn es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude handelt. Es ist empfehlenswert, sich vor dem Bau eines Kellers eingehend bei den zuständigen Behörden zu informieren, um mögliche Probleme und Verzögerungen beim Bau zu vermeiden. Zusätzlich können auch andere Faktoren wie Grundstücksgrösse, Bauhöhe oder Bebauungsplan Auswirkungen auf den Grenzabstand haben. Daher sollten Sie sich auch hier im Vorfeld informieren, um unerwartete Probleme zu vermeiden. Ich hoffe, diese Informationen haben Ihnen weitergeholfen und wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Bauvorhaben. Liebe Grüsse, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 14, 2023 Melden Share Geschrieben May 14, 2023 Hi Nicola, ich würde mich der Antwort von Nessio anschliessen. Die Vorschriften für Keller können je nach Kanton unterschiedlich sein. Deshalb ist es wichtig, sich direkt an die zuständige Stelle zu wenden. Ich lebe in Bern und erinnere mich an einen Fall, bei dem ein Nachbar seinen Keller so nahe an unsere Grenze gebaut hatte, dass wir uns besorgt fühlten. Wir kontaktierten es daher die zuständige Gemeindebehörde und stellten fest, dass in unserem Fall der Grenzabstand von 6 Metern auch für den Keller galt. Der Nachbar hatte das nicht beachtet und musste den Keller später entsprechend wiederherstellen. Liebe Grüsse, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 14, 2023 Melden Share Geschrieben May 14, 2023 Hallo Nicola, obwohl Grenzabstände des Hauses relevant sind bei der Planung Ihres neuen Wohnsitzes, sollten Sie auch überlegen, wo Ihr künftiges Zuhause liegen wird. Das dazugehörige Quartier kann Ihre Lebensqualität erheblich beeinflussen. Für viele Menschen sind Verkehrsgeräusche, schlechte Luftqualität und eine fehlende Grünfläche der Grund, warum sie aus der Stadt ziehen. Andere wiederum bevorzugen ein urbanes Leben und schätzen die Nähe zu Geschäften und Restaurants. Denken Sie also daran, alle relevanten Faktoren in die Entscheidungsfindung einzubeziehen. Herzliche Grüsse, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...