Swiss.Stephan Geschrieben May 14, 2023 Melden Share Geschrieben May 14, 2023 Hallo zusammen, ich habe vor 6 Monaten ein Haus gekauft und meine Mietwohnung verlassen. Kurz vor dem Auszug erhielt ich eine schriftliche Anordnung von der Verwaltung, die Dübellöcher nicht zu verschliessen. Insgesamt hatte ich 8 Dübellöcher, wovon 4 im Eingangsbereich waren, 2 im Schlafzimmer (für Leseleuchten) und 2 im Bad für die Duschvorhangstange. Ich erhielt die Rechnung von CHF 500, weil ich 8 einfache Dübellöcher nicht professionell verschliessen konnte. Ich bin nicht davon ausgegangen, dass Malerarbeiten erforderlich sind, nur um ein paar Dübellöcher zu schliessen. Der Vermieter hatte mir während der Protokollierung gesagt, dass ich die Malerarbeiten bezahlen muss, falls die Dübellöcher nicht professionell verschlossen werden können. Ich hatte das Protokoll unterzeichnet, ohne zu ahnen, dass es sich dabei um so viel Geld handelt. Ich frage mich, ob es eine Möglichkeit gibt, diese Kosten zu reduzieren oder ob ich einfach dafür aufkommen muss. Was würdet Ihr an meiner Stelle tun? Viele Grüsse, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 14, 2023 Melden Share Geschrieben May 14, 2023 Guten Tag Stephan, ich kann Ihre Frustration verstehen, wenn es um Reparaturen in Ihrer Wohnung geht. Es ist wichtig, dass Sie wissen, was Ihre Verantwortung als Mieter ist und was Ihre Vermieterin oder Vermieter tun muss. Normalerweise ist das Versiegeln von Dübellöchern oder das Ausbessern von kleinen Löchern in der Wand die Verantwortung des Mieters. Andererseits sind grössere Reparaturen oder Renovierungsarbeiten normalerweise die Verantwortung des Vermieters. Es ist jedoch auch möglich, dass Sie und Ihr Vermieter eine Vereinbarung treffen, um gemeinsam an grösseren Reparaturen zu arbeiten. Wie bereits erwähnt wurde, könnte eine Möglichkeit darin bestehen, Ihren Vermieter zu kontaktieren und zu fragen, ob Sie die Arbeit selbst erledigen können. In einigen Fällen stimmen Vermieterinnen und Vermieter zu, wenn der Mieter gut informiert ist und die Arbeit fachmännisch ausführen kann. In anderen Fällen zieht der Vermieter es vor, einen Fachmann zu beauftragen, um sicherzustellen, dass die Arbeit ordnungsgemäss erledigt wird. Wenn Sie sich entscheiden, die Arbeit selbst zu erledigen, gibt es einige Dinge zu beachten. Zum Beispiel müssen Sie sicherstellen, dass Sie die richtigen Materialien und Werkzeuge haben, um die Arbeit ordnungsgemäss auszuführen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Materialien Sie benötigen oder wie Sie die Arbeit ausführen sollen, können Sie möglicherweise einen Fachmann um Rat fragen. Sie sollten auch sicherstellen, dass Sie alle notwendigen Genehmigungen und Erlaubnisse haben, um die Arbeit durchzuführen. In einigen Fällen können Sie eine Genehmigung von Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter benötigen, bevor Sie mit der Arbeit beginnen können. Wenn Sie die Arbeit selbst erledigen, sparen Sie in der Regel Geld. Dies kann jedoch von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Es ist wichtig, die Kosten für Materialien und Werkzeuge zu berücksichtigen sowie Ihre Zeit, die Sie in die Arbeit investieren müssen. Es ist auch wichtig zu beachten, dass das Versiegeln von Dübellöchern oder das Ausbessern von kleinen Löchern in der Wand relativ einfach ist. Wenn jedoch grössere Renovierungsarbeiten erforderlich sind, kann die Arbeit komplexer sein. In diesem Fall kann es besser sein, einen Fachmann zu beauftragen, um sicherzustellen, dass die Arbeit ordnungsgemäss und sicher ausgeführt wird. Ich hoffe, dass Ihnen meine Ratschläge helfen werden, eine Entscheidung zu treffen. Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich jederzeit an mich wenden. Gruss, Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 14, 2023 Melden Share Geschrieben May 14, 2023 Hallo Stephan, eine andere Option könnte sein, den Vermieter darauf hinzuweisen, dass das Schliessen von Dübellöchern normalerweise Teil von üblichen Instandhaltungsarbeiten ist. Das bedeutet, dass der Vermieter die Kosten für diesen Vorgang übernehmen sollte. Wenn das nichts bringt, hilft dir vielleicht eine Rechtsberatung weiter. Ich würde an deiner Stelle das Mietrecht prüfen. Manchmal gibt es lokale Verordnungen, die dazu beitragen, die Gefahr von überraschenden Kosten zu verringern. Vielleicht hast du Glück und findest eine solche Verordnung, die dir helfen kann, den Streit zu gewinnen. Mit freundlichen Grüssen, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 14, 2023 Melden Share Geschrieben May 14, 2023 Hallo Stephan, mal abgesehen von der Rechnung - es ist ziemlich üblich, dass Vermieter verlangen, dass Dübellöcher nicht verschlossen werden. Dies dient dazu, die Wiedervermietungszeit zu verkürzen, da der Nachmieter keine zusätzliche Arbeit hat, bevor er einzieht. Natürlich gibt es immer Ausnahmen, etwa für spezielle Gegenstände, die nur mit Dübeln befestigt werden können. Aber im Allgemeinen können Dübellöcher bei Auszug auf die gleiche Weise belassen werden, wie sie vom Mieter gefunden wurden. Wir sollten diese Regel nicht als willkürlich oder unangemessen betrachten, sondern als eine sinnvolle Vorschrift zum Schutz des Vermögens des Vermieters. VG, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...