nicola_padinatos Geschrieben May 14, 2023 Melden Share Geschrieben May 14, 2023 Hallo zusammen! Ich stecke mitten in meinem Baugesuch: vom 16.10.09 - 04.11.09. Ich frage mich nun, wie es mit den Einsprüchen aussieht. Ist es möglich, dass nach dem 04.11.09 noch Einsprüche eingehen? Ich bin mir bewusst, dass nur jene Einsprüche behandelt werden müssen, die mit dem Poststempel 04.11.09 eingegangen sind. Aber kann eine Gemeinde zum Beispiel die Bewilligung nach dem 04.11.09 verweigern? Muss das Projekt nicht erst ausgeschrieben werden, wenn es von der Gemeinde bewilligt wurde? Das Projekt befindet sich im Kanton Aargau (nur als Info, wegen dem Kantöndligeist). Ich wäre für alle Infos sehr dankbar! Viele Grüsse, Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 14, 2023 Melden Share Geschrieben May 14, 2023 Hallo Nicola, normalerweise gibt es nach Ablauf der Einsprachefrist keine Möglichkeit, weitere Einsprüche zu erheben. Es kann jedoch immer Ausnahmen geben, bei denen die Frist verlängert wird. Allerdings ist dies in der Regel sehr unwahrscheinlich. Sollte die Gemeinde allerdings nach Ablauf der Frist Ihre Bewilligung verweigern, wäre es ratsam, sich an einen unabhängigen Anwalt oder Experten zu wenden. Die Gründe für die Verweigerung seitens der Gemeinde sind hierbei genauso entscheidend, wie die Entscheidung selbst. Bei einem solchen Vorfall ist es immer Angebracht, sich von einem Experten beraten zu lassen, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen. Ich persönlich habe auch schon einmal Schwierigkeiten bei der Erlangung einer baurechtlichen Bewilligung gehabt. Die Gemeinde lehnte die Bewilligung ab, da angeblich nicht alle notwendigen Unterlagen vollständig vorhanden waren. Jedoch konnte ich nachweisen, dass alle Unterlagen vollständig eingereicht wurden und somit keinerlei Schwierigkeiten bestanden. Letztendlich konnte ich die Bewilligung erhalten, doch es hat mich viel Zeit, Nerven und schlaflose Nächte gekostet. Wenn Sie möchten, kann ich Ihnen gerne meine Erfahrungen detaillierter erläutern und gemeinsam können wir mögliche Lösungen besprechen. Sie sollten sich allerdings auch auf jeden Fall von einem Experten beraten lassen, um mögliche Fehler oder Schwierigkeiten zu vermeiden und die weitere Vorgehensweise zu besprechen. Beste Grüsse, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 14, 2023 Melden Share Geschrieben May 14, 2023 Hey Nicola, nachdem ich einige Bauprojekte durchgemacht habe, habe ich festgestellt, dass die Bewilligung sehr vom Standort abhängig ist. In der Regel müssen Projekte, nachdem sie von der Gemeinde genehmigt wurden, ausgeschrieben werden. Hier ist es jedoch wichtig, schnell und effizient zu handeln. Wenn Sie in der Region Aargau unterwegs sind, muss ich sagen, dass diese Prozesse sehr effizient und gut organisiert ablaufen. Es sollten keine Probleme auftreten, die jedoch nicht lösbar sind. Viel Glück bei Ihrem Vorhaben! Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 14, 2023 Melden Share Geschrieben May 14, 2023 Hi zusammen, ich wollte nur angemerkt haben, dass es wichtig ist zu beachten, dass selbst bei erfolgreicher baurechtlicher Genehmigung eines Projekts eine separate Umweltbewertung durchgeführt werden muss. Eine Bewilligung zum Bauen ist nicht gleichbedeutend mit einer Umweltbewilligung, die oft in der Schweiz auch notwendig ist. Ein Beispiel: Wenn sich Ihr Projekt in einem besonders empfindlichen ökologischen Bereich befindet, kann dies zu erheblichen Verzögerungen oder sogar zur Aufhebung Ihrer Baugenehmigung führen, falls keine Umweltbewilligung vorliegt. Stellen Sie daher sicher, dass Sie für den Ort, an dem Sie bauen dürfen, alle Genehmigungen und Bewilligungen einholen. Mit freundlichen Grüssen, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...