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FWinkler

"Lieferung entspricht nicht der Bestellung..." - Wie reagieren?

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Hey Leute,

ich habe lange in diesem Forum mitgelesen und jetzt endlich eine Frage: Wie sollte ich auf Lieferungen reagieren, die nicht der Bestellung entsprechen? Ich ziehe in zwei Monaten in meine komplett neu gebaute Wohnung und stelle fest, dass in zwei Fällen Änderungen gegen den unterschriebenen Auftrag vorgenommen wurden. Die Dinge sind zwar nicht schwerwiegend, aber ich mache mir trotzdem Gedanken über die Kosten.

Ich hatte insgesamt 10 Deckenleuchten bestellt, die Baufirma hingegen nur die Durchführungen (Buchsen) für die Lampen angebracht hatte. Meine Absicht war, die Mehrkosten zu reduzieren, indem ich keine fertigen Lampen bestellte, da ich einen Freund habe, der mir beim Installieren der Leuchten hilft. Zu meinem Erstaunen habe ich jedoch vor zwei Tagen bei einem Besuch auf dem Bau festgestellt, dass die Leuchten installiert wurden. Jetzt bin ich mir nicht sicher, wie ich damit umgehen soll. Ich gehe davon aus, dass ich die Leuchten bezahlen werde, aber was ist mit der Arbeitsleistung? Wenn ich das Licht nicht wollte, müsste der Elektriker die Leuchten entfernen, was wiederum für ihn einen zusätzlichen Aufwand bedeuten würde. Oder was meint ihr?

Das zweite Problem liegt in der Küche. Bei meinem ersten Gespräch mit dem Küchenbauer hatte ich mich für die "Le Mans Corner Solution" entschieden - ein Eckunterbauelement mit zwei ausziehbaren Schubladen. Aber weil mit zusätzlichen Kosten von über 1000 CHF zu rechnen ist, habe ich es nicht bestellt. Aber auch hier wurde es installiert. Also, ich finde es zwar schön und nützlich, aber ich denke nicht, dass ich die vollen Kosten dafür tragen sollte. Darüber hinaus gibt es noch ein weiteres Problem; das zusätzliche "Bar-Möbel" zwischen Küche und Wohnbereich, welches ich bestellt habe, ist 35 cm tief, der gelieferte Gegenstand hat aber Sondergrösse mit 30 cm und Türen auf beiden Seiten, obwohl ich nur Türen zur Küche hin wollte

Ich frage mich also, wie ich argumentieren soll, wenn mir die Rechnung gestellt wird. Die Eck-Tablare sind zwar schön und bringen tatsächlich einen Mehrwert, aber das Barmöbel hat mit seinen 30 cm wirklich nichts mit dem zu tun, was ich wollte. Wie sind Eure Erfahrungen in solchen Fällen? Sollte ich mich direkt an den Küchenbauer wenden oder über meinen Generalunternehmer verhandeln?

Viele Grüsse,

FWinkler

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Sehr geehrter Herr FWinkler,

Ich verstehe, dass Sie mit der Qualität der Leuchten und des Barmöbels, die von Ihrem Auftragnehmer geliefert wurden, unzufrieden sind. Es ist verständlich, dass Sie eine klare und angemessene Ausführung Ihrer Bestellungen erwarten.

Wie Sie bereits erwähnt haben, hat der Auftragnehmer die ursprünglichen Anweisungen nicht befolgt. Es ist wichtig zu betonen, dass laut dem Vertrag, den Sie mit dem Auftragnehmer abgeschlossen haben, klar definiert wurde, was geliefert werden sollte. Wenn der Auftragnehmer extra Leuchten installiert hat, ohne dass Sie ihm dies mitgeteilt haben, ist es nicht fair, dass Sie dafür einen höheren Preis bezahlen müssen.

Ich kann verstehen, dass Sie bereit wären, einen Teil des Betrags zu bezahlen, um die Arbeitskosten des Auftragnehmers abzudecken. Jedoch sollten Sie nicht für die Kosten aufkommen müssen, die durch seine inkorrekte Ausführung Ihrer Bestellungen entstanden sind.

Ich schlage vor, dass Sie diesbezüglich direkte Kommunikation mit dem Auftragnehmer aufnehmen, um eine Lösung zu finden. Sie können beispielsweise eine Aufstellung der Kosten erstellen und ihm diese mit klaren Erklärungen zukommen lassen. Sprechen Sie auch über die Ungleichheit zwischen dem ausgemachten Preis und dem tatsächlichen Preis, und schauen Sie gemeinsam nach Möglichkeiten, um einen fairen Preis zu erreichen. Wenn der Auftragnehmer ein verantwortungsbewusster Geschäftsinhaber ist, wird er eine faire Lösung finden, die für beide Seiten zufriedenstellend ist.

Ich hoffe, dass Sie eine befriedigende Lösung finden und dieser Fall schnell geklärt wird

Hochachtungsvoll,

Nessio

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Hallo FWinkler,

wenn der Generalunternehmer den Vertrag nicht erfüllt hat, besteht Ihre Verhandlungsposition darin, den Generalunternehmer aufzufordern, die Arbeiten nach den ursprünglichen Vereinbarungen durchzuführen, oder nachzubessern oder Sie sollten die Bestellung zumindest teilweise "zurückweisen". Was die Mehrkosten betrifft, muss der Generalunternehmer dies nachweisen können und erklären, warum die Abweichungen notwendig waren. Wenn Sie dies nicht verstehen oder vorwärts kommen, können Sie einen Anwalt konsultieren oder sich direkt an die Verbraucherberatung wenden.

Ich hoffe, ich habe Ihnen helfen können.

Beste Grüsse,

Stephan

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Hey FWinkler,

ich kann verstehen, dass Sie die Lampe, die Sie bestellt haben, wollten und das 30 cm Barmöbel Ihren Bedürfnissen möglicherweise nicht entspricht. In Ihrem Fall würde ich mit dem Generalunternehmer in Kontakt treten und die Angelegenheit zusammen angehen. Sollten Sie keine Lösung finden, können Sie einem Gebäudetechniker oder Innenarchitekten eine Skizze des Raumes zeigen und um einen Vorschlag bitten, wie Sie Ihre Möbel und Lampen platzieren und installieren sollten. Auf diese Weise könnten Sie eine neue Nutzungsidee erlangen oder einen möglichen Fehler in der Lage oder Zonierung Ihrer Wohneinheit feststellen.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Verhandlung!

Grüsse

Nicola

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