Nessio Geschrieben May 15, 2023 Melden Share Geschrieben May 15, 2023 Hallo zusammen! Ich habe kürzlich ein bestehendes Haus erworben und im Kaufvertrag gibt es keine detaillierte Regelung zur Übernahme des Hauses. Lediglich heisst es: "Die Käufer übernehmen das Objekt wie besichtigt im heutigen Zustand." Was ist in diesem Fall üblich und was kann ich von den Vorbesitzern erwarten? Da wir einige kleinere Umbauarbeiten durchführen lassen werden, zum Beispiel den Ersatz einiger Fenster, den Einbau einer neuen Küche und das Streichen aller Wände, frage ich mich, ob es übertrieben ist, von den Vorbesitzern zu verlangen, alle Fenster zu putzen. Ich bin dankbar für eure Ratschläge und Erfahrungen in dieser Angelegenheit. Liebe Grüsse, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 15, 2023 Melden Share Geschrieben May 15, 2023 Hallo Nessio, herzlichen Glückwunsch zum Kauf des Hauses! Ich kann gut nachempfinden, wie aufregend und spannend diese Zeit für dich sein muss. Als jemand, der kürzlich selbst ein Haus gekauft hat, kann ich dir aus meiner Erfahrung sagen, dass es vor der Unterzeichnung des Vertrags sinnvoll ist, eine Bestandsaufnahme durchzuführen. Dabei geht es darum, den Zustand des Hauses genau zu überprüfen und eventuelle Schäden oder Mängel zu dokumentieren. Bei mir wurde zum Beispiel ein Riss im Putz an der Wohnzimmerwand entdeckt, der zuvor nicht bekannt war. Auch ein kaputtes Rohr stellte sich später als Problem heraus. Warum ist eine Bestandsaufnahme so wichtig? Wenn du das Haus wie besichtigt übernimmst, bist du dafür verantwortlich, eventuelle Mängel zu reparieren. Wenn du also erst nach dem Kauf feststellst, dass es ein Problem gibt, kann das teuer werden. Wenn du jedoch von Anfang an dokumentierst, welche Mängel das Haus hat, kannst du diese gezielt angehen und die Kosten besser kalkulieren. Zurück zu deiner Frage. Grundsätzlich gilt im Kaufvertrag der Zustand "wie besichtigt". Das bedeutet, dass du das Haus so übernehmen musst, wie es beim Besichtigungstermin aussah. Du kannst also nicht erwarten, dass die Vorbesitzer das ganze Haus putzen müssen oder die Wände neu streichen. Allerdings gibt es Ausnahmen. Wenn du zum Beispiel vereinbart hast, dass bestimmte Einrichtungsgegenstände im Haus bleiben sollen, sollten diese auch im vereinbarten Zustand sein. Wenn der Verkäufer dir eine Küche verkauft hat, die inklusive Geräte im Preis enthalten war, sollten alle Geräte auch funktionieren. Wenn du jedoch im Vertrag nichts dazu vereinbart hast, solltest du keine Erwartungen äussern. Ein Verkäufer ist nicht verpflichtet, das Haus perfekt zu übergeben, es sei denn, es steht ausdrücklich im Kaufvertrag. Vertrauen ist ein wichtiger Faktor bei einem Hauskauf. Es ist in beiden Parteien Interesse, ein gutes Verhältnis zueinander zu pflegen und fair miteinander umzugehen. Wenn du merkst, dass es Probleme gibt oder du Zweifel hast, solltest du das offen ansprechen. Es ist besser, Missverständnisse frühzeitig auszuräumen, als später enttäuscht zu sein. Ich hoffe, ich konnte dir mit meinen Erfahrungen und Tipps weiterhelfen. Der Hauskauf ist ein aufregendes, aber auch anstrengendes Unterfangen. Mit der richtigen Vorbereitung und dem nötigen Vertrauen sollte aber nichts schiefgehen. Viele Grüsse, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 15, 2023 Melden Share Geschrieben May 15, 2023 Hi Nessio, grundsätzlich denke ich auch, dass der Zustand des Hauses "wie besichtigt" gelten sollte. Wenn ihr euch vor dem Kauf aber auf bestimmte Verbesserungen oder Reparaturen geeinigt habt, würde ich empfehlen, dies auch schriftlich im Kaufvertrag festzuhalten. So gibt es später keine Missverständnisse. Da ihr einige Umbauarbeiten durchführen werdet, kann ich auch eine Empfehlung aussprechen, bei der Putzerei auf Nummer sicher zu gehen. Ich habe bei meinem Hauskauf die Vorbesitzer gebeten, das Haus innen professionell reinigen zu lassen und es hat wirklich viel ausgemacht. Die Fenster wurden so zum Beispiel auch sauberer als ich es selbst geschafft hätte. Wenn dir der Vorbesitzer da entgegenkommt, würde ich ein professionelles Reinigungsunternehmen empfehlen. Meiner Erfahrung nach macht das wirklich viel aus. Beste Grüsse, Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 15, 2023 Melden Share Geschrieben May 15, 2023 Hallo Nessio, Ich möchte noch einen Punkt ansprechen, der eventuell von Interesse sein könnte. Im Falle von Baumängeln oder Schäden, die beim Kauf nicht sichtbar waren, kann der Käufer den Verkäufer in der Regel nicht nachträglich belangen. Hier ist es wichtig, vor dem Kauf eine detaillierte Bestandsaufnahme durchzuführen oder einen Experten hinzuzuziehen. Wenn also beispielsweise das Dach undicht ist oder Schimmel im Keller ist, könntest du dafür später aufkommen müssen. Hier sollte vor dem Kauf also genau aufgepasst werden. Ich hoffe, ich konnte dir damit weiterhelfen. Schönen Tag noch, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...