Swiss.Stephan Geschrieben May 15, 2023 Melden Share Geschrieben May 15, 2023 Hallo zusammen, ich habe den Baueingabe erhalten und wollte fragen, ob es noch möglich ist, Änderungen an meinem Bauantrag durchzuführen? Ich habe gerade bemerkt, dass ich einen Fehler gemacht habe und würde den Plan gern korrigieren, aber ich bin mir nicht sicher, ob das überhaupt geht. Hat da jemand Erfahrung mit? Liebe Grüsse, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 15, 2023 Melden Share Geschrieben May 15, 2023 Sehr geehrter Stephan, es ist durchaus möglich, Änderungen an Ihrem Bauantrag vorzunehmen, solange mit dem Bauprojekt noch nicht begonnen wurde. Das bedeutet, dass Sie sich nicht allzu viel Sorgen machen müssen, falls Sie nachträglich Änderungen am Plan vornehmen möchten. Sie sollten jedoch sicherstellen, dass die Änderungen so bald wie möglich bei den zuständigen Behörden eingereicht werden, um mögliche Verzögerungen des Projekts zu vermeiden. Ein Beispiel wäre, wenn Sie das Dach Ihres Hauses ändern möchten. Wenn Sie die Änderungen mit dem Architekt besprechend haben, haben Sie sicherlich eine Vorstellung davon, wie das Dach aussehen soll. Wenn Sie zum Beispiel ein Satteldach statt eines Flachdachs haben wollen, müssen Sie das Änderungsgesuch beim zuständigen Amt vorlegen. Es ist wichtig, dass Sie die Änderungen so detailliert wie möglich erklären, einschliesslich Pläne, Zeichnungen und Berechnungen. Dadurch kann genau aufgeführt werden, wie sich die Änderungen auf die bestehenden Pläne auswirken und welche Anpassungen eventuell noch notwendig sind. Die Änderungen können jedoch auch sehr viel kleiner ausfallen. Stellen Sie sich vor, Sie möchten die Fenster in Ihrem Haus ändern. Hier ist es wichtig zu wissen, dass nicht jeder Änderung des Bauantrags auch überhaupt genehmigungspflichtig ist. In der Regel sind nur gravierende Änderungen am Bauantrag genehmigungspflichtig. Wenn Sie jedoch zum Beispiel Ihre Fenster durch modernere Varianten ersetzen wollen, ohne jedoch die Grösse der Fenster zu verändern, so kann dies meist ohne eine Genehmigung durchgeführt werden. In jedem Fall müssen Änderungen am Bauantrag frühzeitig gemeldet und genehmigt werden. Wenn Sie also weitere Fragen haben, wenden Sie sich so schnell wie möglich an die zuständigen Behörden und lassen Sie sich beraten. Es ist immer besser, sicher zu gehen, als später unter Verzögerungen und Strafen zu leiden. Mit freundlichen Grüssen, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 15, 2023 Melden Share Geschrieben May 15, 2023 Hey Stephan, das ist definitiv möglich. Das Verfahren unterscheidet sich jedoch von Kanton zu Kanton und von Gemeinde zu Gemeinde. Ein Kumpel von mir hatte ein ähnliches Problem und er hat ein einfaches Formular von der Gemeinde ausgefüllt. Sie haben seine Änderungen nochmals geprüft und innerhalb von zwei Wochen darauf geantwortet. Wenn du mehr darüber erfahren möchtest, würde ich empfehlen, die zuständige Stelle in der Gemeinde oder Stadt zu kontaktieren und nachzufragen. Viel Erfolg, Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 15, 2023 Melden Share Geschrieben May 15, 2023 Hallo Stephan, Zu deiner Frage würde ich gerne eine Ergänzung hinzufügen. Mein Nachbar hatte ein ähnliches Problem mit seinem Bauantrag und der zuständige Arbeitsinspektor hat ihm geraten, eine einvernehmliche Beilegung zu unterzeichnen. Das ist eine einfache Schiedsvereinbarung zwischen Ihnen und der Gemeinde darüber, welche Änderungen an Ihrem Bauantrag zulässig sind und welche nicht. Normalerweise funktioniert es wie ein Vertrag zwischen Parteien und es kann helfen, Probleme oder Uneinigkeiten in der Zukunft zu vermeiden. Es ist wahrscheinlich eine gute Idee, über diese Option mit Ihrer Gemeinde zu sprechen, wenn Sie Änderungen vornehmen müssen. Alles Gute, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...