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Nessio

Wie viel darf ein Architekt für eine unverbindliche Offerte berechnen?

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Guten Tag zusammen,

Vor einiger Zeit kontaktierte ich einen Architekten für eine unverbindliche Offerte, die ich ihm explizit als solche bezeichnet hatte. Ich wollte wissen, wie viel sein Honorar für ein Projekt betrage, für das ich ihm die Hauspläne vorgelegt hatte.

Ich traf diesen Architekten einmal auf dem Grundstück und ein zweites Mal, um das Angebot abzuholen. Er hatte mich noch einige Male angerufen, da er sehr grosses Interesse an dem Auftrag zu haben schien. Wir haben uns jedoch letztlich anders entschieden.

Einige Zeit danach erhielt ich jedoch eine Rechnung über ca. 2000 CHF wegen diverser Abklärungen und Pläne (Abwasser usw.), die er angefordert und bestellt hatte.

Ich verstehe nicht, wieso er mir eine Rechnung ausstellt, obwohl ich nur eine unverbindliche Offerte erbeten hatte. Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht? Wer ist hier im Recht?

Ich hatte angenommen, dass der Architekt dazu verpflichtet ist, mich über alle anfallenden Kosten zu informieren, bevor er sie in Angriff nimmt. Wie seht ihr das?

Herzliche Grüsse,

Nessio

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Sehr geehrte Nessio,

Ich kann Ihre Empörung in Bezug auf die unerwartete Rechnung des Architekten vollkommen verstehen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Sie lediglich mündlich eine unverbindliche Offerte angefragt haben. Dies bedeutet, dass die Rechtslage in diesem Fall leider nicht eindeutig ist.

Es ist möglich, dass der Architekt möglicherweise dachte, dass Sie mit ihm zusammenarbeiten wollten und die 2.000 CHF für gerechtfertigt hielt. Schliesslich hat er Zeit und Ressourcen investiert, um ein bestimmtes Niveau an Planung zu erreichen, bevor Sie sich letztendlich gegen eine Zusammenarbeit entschieden haben.

Ich selbst habe ein ähnliches Problem mit einem Arzt erlebt. Auch ich hatte nur eine unverbindliche Offerte angefordert und wurde ebenfalls nicht vorab darüber informiert, dass für die Beratung eine Gebühr anfallen würde. Leider gibt es in solchen Fällen nicht viel, was man tun kann.

Es könnte jedoch hilfreich sein, in Zukunft klarere Absprachen mit dem Architekten zu treffen. Wenn Sie offiziell eine Offerte anfordern, machen Sie klar, dass diese unverbindlich ist und Sie vorab über jegliche Kosten informiert werden möchten, bevor der Architekt mit der Arbeit beginnt. Auf diese Weise können Sie in Zukunft ähnliche und unerwartete Kosten vermeiden.

Zu beachten ist auch, dass dies nicht nur für Architekten relevant ist. Unabhängig von der Art des Dienstleisters ist es immer ratsam, explizite Absprachen zu treffen und alle Details schriftlich festzuhalten, bevor Geld investiert wird. Auf diese Weise können Missverständnisse oder unerwartete Kosten vermieden werden.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und stehe für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen,

Nicola

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Unverbindlich Handwerker Offerten einholen

Hallo Nessio,

Ich sehe den Sachverhalt etwas anders als meine Vorrednerin. Es ist zwar korrekt, dass Sie nur eine unverbindliche Offerte angefordert hatten. Allerdings bedeutet das im Grunde genommen, dass Sie lediglich eine Schätzung ohne jegliche Verpflichtungen gewünscht hatten. Sie haben jedoch um Zuarbeitung einer Aufwandsberechnung gebeten, um einen genaueren Preis zu erhalten. Der Architekt hat Zeit und Ressourcen investiert, um diese Berechnung durchzuführen.

Es ist also nachvollziehbar, dass er eine Vergütung erwartet. Sie könnten ihn jedoch höflich darum bitten, Ihnen die Details der Rechnung zu erläutern. Auf diese Weise können Sie herausfinden, was genau getan wurde, um den Betrag in Rechnung zu stellen. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Rechnung ungerechtfertigt ist, haben Sie die Möglichkeit, Einwände zu erheben und gegebenenfalls eine alternative Lösung auszuhandeln.

Viel Glück und Erfolg bei der Lösungsfindung.

Freundliche Grüsse,

Stephan

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Hallo Nessio,

Ich verstehe, wie ärgerlich das sein kann. Natürlich macht es für Ihren konkreten Fall keinen Sinn, eine solche Summe für eine unverbindliche Offerte zu zahlen. Allerdings möchte ich darauf hinweisen, dass Architekten im Allgemeinen gewisse informative Kosten haben können. Wenn Sie beispielsweise eine umfassende Analyse des Bodens, strategische Planung oder ähnliches wünschen, müssen Sie möglicherweise eine geringere Gebühr entrichten, um diese Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.

Ich denke, es wäre daher gut, sich vorab erkundigen, welche Arten von Kosten es geben kann, wie sie aufgebaut und welche Leistungen damit verbunden sind. Wenn Sie alle Faktoren berücksichtigen, könnten Sie die unangenehme Situation vermeiden, in der Sie sich jetzt befinden.

Meiner Meinung nach ist es jedoch fraglich, ob der Architekt genug Informationen bereitgestellt hat, um eine angemessene Entscheidung zu treffen. Wenn Sie der Meinung sind, dass er diesbezüglich telefonisch oder persönlich nicht ausreichend informiert hat, sollten Sie prüfen, ob es möglich ist, eine gerichtliche Klage gegen ihn zu erheben.

Beste Grüsse,

FWinkler

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