Nessio Geschrieben May 15, 2023 Melden Share Geschrieben May 15, 2023 Ich würde gerne aus meinem Mietvertrag aussteigen, der noch bis 2010 läuft, da ich und mein Partner geerbt haben und ein Haus bauen möchten. Gibt es Möglichkeiten, den Vertrag zu kündigen, ohne dass es zu Streitigkeiten mit dem Vermieter kommt? Ich danke im Voraus für jede Hilfe. Liebe Grüsse, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 15, 2023 Melden Share Geschrieben May 15, 2023 Hallo Nessio, Ich möchte dir zunächst herzlich zu deinem Erbrecht gratulieren. Ich kann mir gut vorstellen, dass du in dieser aufregenden Phase deines Lebens auch Wohnungsfragen klären musstest. Du hast dich hierzu an mich gewandt und ich freue mich, dir einige Informationen zur Verfügung stellen zu können. Zunächst einmal gilt es zu sagen, dass eine vorzeitige Kündigung eines Mietvertrages in der Schweiz in der Regel nicht ohne Zustimmung des Vermieters möglich ist. Doch keine Sorge, es gibt verschiedene Optionen, die du in Betracht ziehen kannst. Als erstes möchte ich dir die Möglichkeit einer Untermiete vorstellen. Hierbei suchst du einen geeigneten Untermieter, der bereit ist, deine Wohnung in deinem Namen für den Rest der Vertragsdauer zu übernehmen. Wenn du erfolgreich bei der Suche nach einem Untermieter bist, kann dies eine gute und unkomplizierte Option sein. Allerdings musst du hierbei auch bedenken, dass du weiterhin für eventuelle Schäden oder Probleme in der Wohnung haftbar bist. Eine weitere Möglichkeit ist das Finden eines Nachmieters, der bereit ist, in deinem Namen den Mietvertrag zu übernehmen. Hierfür musst du aktiv nach einem geeigneten Kandidaten suchen, der bereit ist, die Wohnung zu übernehmen. Wenn du einen passenden Nachmieter gefunden hast und der Vermieter der Übernahme zustimmt, hast du dein Problem gelöst. Der letzte Weg, den ich dir empfehlen kann, ist die Suche nach einer einvernehmlichen Lösung mit dem Vermieter. Hierbei ist es wichtig, dass du das Gespräch mit dem Vermieter suchst und ihm deine Situation erklärst. Wenn du Glück hast und dein Vermieter kulant ist, kann es sein, dass er einer Vertragsauflösung zustimmt. Hierbei solltest du jedoch auch bedenken, dass der Vermieter unter Umständen eine Entschädigung für den vorzeitigen Vertragsbruch fordern kann. Ich hoffe, ich konnte dir mit diesen Informationen weiterhelfen und wünsche dir alles Gute für dein weiteres Vorgehen. Beste Grüsse, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 15, 2023 Melden Share Geschrieben May 15, 2023 Hi Nessio, Ich stimme FWinkler zu. Eine Einigung mit dem Vermieter zu finden ist wichtig, um legal und unproblematisch aus dem Vertrag auszusteigen. Eine gute Beziehung zum Vermieter kann auch eher zu einem erfolgreichen Ausgang führen. Als Beispiel könnte ich einen Mietvertrag in Zürich nennen, der vorzeitig beendet wurde, weil der Vermieter den Mieter unangemeldete Besuche abstattete. Der Mieter fühlte sich nicht mehr wohl und bat den Vermieter, den Vertrag vorzeitig zu kündigen. Der Vermieter stimmte zu, aber nur, weil der Mieter ohne Aufforderung immer pünktlich Miete zahlte, sich um Haus und Einrichtung kümmerte und pfleglich mit allem umging. Die Beziehung war immer respektvoll. Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 15, 2023 Melden Share Geschrieben May 15, 2023 Nessio, Ich würde dir gerne eine Möglichkeit vorstellen, die vielleicht noch nicht vorgeschlagen wurde. Es gibt in der Schweiz das sogenannte Rückkaufsrecht. Es besagt, dass der Vermieter im Falle einer Kündigung das Recht hat, die Mietwohnung zum gleichen Preis wie im Mietvertrag vom Mieter zu kaufen. In Ihrem Fall wäre das vielleicht eine Option, damit ihr den Mietvertrag vorzeitig kündigen und gleichzeitig eure Immobilie verkaufen könnt. Ich weiss jedoch nicht, ob es in der Regel von Vermietern genutzt wird, aber es ist einen Versuch wert, es zu erforschen. Was denkst du? Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...