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FWinkler

Wintergarten als Teil der Ausnützungsziffer?

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Hey allerseits, ich habe eine Frage zur Ausnützungsziffer und ob der Wintergarten dazu zählt. Ich frage mich, ob ich den Wintergarten als Teil der Ausnützungsziffer meines Hauses einbeziehen muss. Kann mir jemand diese Frage beantworten?

Laut meiner Recherche kann ein Wintergarten nur als Teil der Ausnützungsziffer angerechnet werden, wenn er eine gewisse Grösse hat und auch eine gewisse Höhe erreicht. Ausserdem muss er das ganze Jahr über beheizt werden können. Ich kann jedoch keine genaue Auskunft dazu geben und würde auch gerne wissen, ob jemand seine tatsächliche Erfahrung in dieser Frage teilen kann.

Vielen Dank im Voraus!

Viele Grüsse,

FWinkler

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Hallo FWinkler, wenn du planst, einen Wintergarten zu bauen oder deinen bereits vorhandenen Wintergarten als Wohnraum zu nutzen, gibt es einige wichtige Kriterien, die du beachten musst. Zunächst einmal ist es wichtig, dass der Wintergarten eine Mindesthöhe von 2,5 Metern aufweist. Ist dies der Fall, kann er als Wohnraum bezeichnet werden und in die Berechnung der Ausnützungsziffer einbezogen werden. Die Ausnützungsziffer gibt an, wie viel des Grundstücks oder der Wohnfläche bebaut werden darf. Weiterhin ist es wichtig, dass der Wintergarten nicht nur durch Schiebetüren, sondern auch durch zum Teil geschlossene Wände und Türsysteme vom Wohnungsinneren räumlich getrennt ist. Diese Trennung trägt dazu bei, dass der Wintergarten als eigener Wohnraum betrachtet werden kann. Ein Beispiel: Du hast einen Wintergarten mit einer Fläche von 20 Quadratmetern. Wenn du ihn als Wohnraum nutzen möchtest, muss er die oben genannten Kriterien erfüllen. Ist dies der Fall, wird er in die Wohnfläche mit einberechnet und erhöht somit die Ausnützungsziffer. Somit kannst du eventuell auch eine grössere Wohnfläche auf dem Grundstück bauen. Weiterhin solltest du darauf achten, dass der Wintergarten auch in puncto Wärmedämmung den Standards entspricht, die für Wohnräume gelten. Denn nur so ist gewährleistet, dass der Wintergarten auch im Winter als Wohnraum genutzt werden kann. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Bau oder die Nutzung eines Wintergartens als Wohnraum gut durchdacht werden sollte. Wenn die oben genannten Kriterien erfüllt sind, kannst du jedoch einen schönen und gemütlichen Wohnraum schaffen, der das ganze Jahr über genutzt werden kann. Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen. Liebe Grüsse, Nessio
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Hi FWinkler, ich stimme Nessio zu. Eine räumliche Trennung ist sicherlich wichtig, um den Wintergarten als Wohnraum und damit als Teil der Ausnützungsziffer zu werten. Allerdings ist davon abhängig, in welchem Kanton du wohnst, da die Bestimmungen von Kanton zu Kanton unterschiedlich sein können, insbesondere wenn es um solche Details geht.

Generell würde ich empfehlen, dich an deinen Architekten oder einen Fachmann zu wenden, der dir bei der Bewertung deines Wintergartens behilflich sein kann. Ich hoffe, ich konnte dir helfen.

Gruss,

nicola_padinatos

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Hi FWinkler, nur als Ergänzung zu den vorigen Beiträgen. Du solltest sicherstellen, dass du die notwendigen Genehmigungen einholst, wenn du einen Wintergarten bauen möchtest, und die rechtlichen Rahmenbedingungen verstehen. Zum Beispiel kann der Bau eines Wintergartens in einigen Kantonen eine Baubewilligung erfordern.

Es wäre ärgerlich, viel Zeit und Mühe in den Bau eines Wintergartens zu stecken, ohne zu wissen, ob du es legal nutzen kannst. Vielleicht wäre es auch gut zu erfahren, welche spezifischen Vorschriften es in deinem Kanton gibt. Ich hoffe, das hilft.

Freundliche Grüsse,

Swiss.Stephan

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