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Baugrundstück in Thurgau: Fällt eine Mehrwertabgabe an?

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Hallo zusammen,

Ich habe eine Frage zu Mehrwertabgabe in Thurgau. Wir haben das Glück, ein Grundstück zu besitzen, das uns von den Schwiegereltern vererbt wurde. Wir haben bereits Verträge unterschrieben und alles vorbereitet, aber das Grundbuchamt hat uns mitgeteilt, dass noch eine sogenannte Mehrwertabgabe anfallen könnte. 

Auch wenn unser Grundstück schon immer in der Bauzone war, hatte das Grundstück vorher eine Teilung, bei der die Landwirtschaftszone vom Baugrundstück abgetrennt wurde. Mir ist unklar, ob die Regelung trotzdem noch erforderlich ist. Hat jemand Erfahrung in diesem Bereich und kann mir helfen?

Besten Dank,

Nicola

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Guten Tag Nicola,

ich freue mich Ihnen mitteilen zu können, dass ich Erfahrung mit der Mehrwertabgabe in Thurgau habe. In dieser Region kann es dazu kommen, dass bei einem erhöhten Grundstückswert durch den Bau eines Gebäudes eine Mehrwertabgabe anfällt. Die Höhe der Abgabe richtet sich dabei nach dem Verkaufspreis des Landes.

Allerdings gibt es eine Ausnahme. Wenn das Grundstück von den Schwiegereltern vererbt wird, fällt die Mehrwertabgabe nicht an. Sollten Sie also ein Grundstück von den Schwiegereltern erben, sind Sie von dieser Abgabe befreit, wie ich bereits bei eigenen Immobilienverkäufen überprüfen und in Anspruch nehmen konnte.

Ich empfehle Ihnen dennoch, sich bei dem zuständigen Grundbuchamt über die genauen Regelungen der Mehrwertabgabe auf Ihrem Grundstück zu informieren. Dort können Sie eine genauere Antwort auf Ihre Fragen erhalten und sicher gehen, dass Sie über die neuesten Bestimmungen informiert sind.

Als Praxisbeispiel könnte ich Ihnen eine Situation schildern, in der ich selbst mit der Mehrwertabgabe in Berührung gekommen bin. Ich hatte ein Grundstück in Thurgau erworben, auf dem ich ein Haus gebaut hatte. Durch die Errichtung des Gebäudes hatte sich der Wert des Grundstücks erhöht und ich musste eine Mehrwertabgabe entrichten. Da ich das Grundstück jedoch von meinen Schwiegereltern geerbt hatte, war ich von der Abgabe befreit.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen und wünsche Ihnen alles Gute für Ihre Immobilienangelegenheiten in der Zukunft.

Mit freundlichen Grüssen,

Stephan

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Hi Nicola,

Ich bin auch Eigentümer eines Baugrundstücks in Thurgau und habe wegen der Mehrwertabgabe recherchiert. Es gibt jedoch Ausnahmen von der Regel, und eine davon betrifft Ihre Situation. Wenn ein Grundstück eine Einfamilienhauszone hat und es von einem Elternteil zum anderen Elternteil vererbt wird und wenn das Kind auf dem Grundstück ein neues Haus für eigene Zwecke baut, ist es von der Mehrwertabgabe befreit. Das bedeutet, dass Sie wahrscheinlich keine Mehrwertabgabe zahlen müssen, wenn das Grundstück von Ihren Schwiegereltern vererbt wurde.

Nessio

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Hallo zusammen,

Ich kann hier eine Ähnlichkeit mit einer Situation in einer anderen Region schaffen. In Schaffhausen gibt es die Mehrwertabgabe auch. Unter bestimmten Umständen muss eine Mehrwertabgabe entrichtet werden, wenn eine Änderung der Nutzung des Landes stattfindet. Ein gutes Beispiel hierfür wäre der Wechsel von einem Landwirtschaftsgrundstück zu einem Baugrundstück. Im Falle eines Baugrundstücks kann die Mehrwertabgabe entfallen, wenn das Grundstück bereits davor in der Bauzone lag, so wie in Ihrem Fall.

FWinkler

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Gast
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