Swiss.Stephan Geschrieben May 21, 2023 Melden Share Geschrieben May 21, 2023 Grüezi miteinander, Ich habe kürzlich einen Kaufvertrag für ein Grundstück erhalten und frage mich nun, wie Erschliessungsgebühren berechnet werden. Der Verkäufer sagt zwar, dass das Grundstück vollständig erschlossen ist, im Vertrag steht jedoch, dass allfällige Erschliessungsbeiträge und -gebühren von mir übernommen werden müssen. Muss ich nun zusätzliche Kosten tragen, die nicht im Kaufpreis enthalten sind? Oder bedeutet dies, dass die Parzelle tatsächlich noch nicht vollständig erschlossen ist, obwohl der Verkäufer das behauptet hat? Danke im Voraus für Eure Hilfe. Freundliche Grüsse Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 21, 2023 Melden Share Geschrieben May 21, 2023 Lieber Stephan, ich kann gut verstehen, dass du dir Gedanken über mögliche versteckte Kosten bei einem Grundstückskauf machst. Als ich vor einigen Jahren ein ähnliches Grundstück gekauft habe, hatte ich auch ähnliche Fragen und Bedenken. Deshalb möchte ich gerne meine Erfahrungen mit dir teilen. Erschliessungskosten fallen in der Regel für alle Kosten an, die von der Gemeinde und weiteren Stellen für den Anschluss des Grundstücks an das öffentliche Netzwerk anfallen. Dazu können beispielsweise Anschlussgebühren für Wasser, Strom, Gas, Abwasser und Telefon gehören. Diese Kosten können natürlich je nach Lage und Zustand des Grundstücks variieren, aber es ist wichtig zu wissen, dass sie in vielen Fällen auch später noch von der Gemeinde erhoben werden können - also auch nach dem Verkauf des Grundstücks. Wenn das Grundstück wirklich vollständig erschlossen ist, gibt es normalerweise keine versteckten Kosten mehr. Allerdings ist es immer ratsam, sich auch bei einem vermeintlich vollständig erschlossenen Grundstück noch einmal beim städtischen Amt rückzuversichern. Denn manchmal gibt es doch noch zum Beispiel vergessene Anschlussgebühren wie in meinem Fall: Ich hatte kürzlich ein Grundstück gekauft, von dem der Vorbesitzer angegeben hatte, dass es vollständig angeschlossen sei. Es stellte sich allerdings heraus, dass er vergessen hatte, eine Gebühr für den Anschluss des Stroms zu bezahlen. Das hätte mich fast CHF 10.000 gekostet. Daher empfehle ich dir, vor dem Kauf eines Grundstücks immer so viele Informationen wie möglich einzuholen und vielleicht sogar mit Experten wie einem Immobilienmakler oder einem Anwalt zusammenzuarbeiten. So kannst du sicher sein, dass du keine bösen Überraschungen erlebst und langfristig viel Geld sparen kannst. Ich hoffe, ich konnte dir mit meinen Erfahrungen weiterhelfen und wünsche dir viel Erfolg bei deinem Grundstückskauf. Beste Grüsse, Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 21, 2023 Melden Share Geschrieben May 21, 2023 Hallo Stephan, Erschliessungsgebühren sind ein komplexes Thema beim Kauf eines Grundstücks. Es lohnt sich, genau zu prüfen, was im Kaufvertrag enthalten ist. Erschliessungsbeträge und -gebühren können in der Regel vom Käufer bezahlt werden, wenn das Grundstück vollständig erschlossen ist - aber nur, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde. So oder so, es ist am besten, wenn Sie sich an einen Experten wenden, um sicherzustellen, dass Sie alle Fakten kennen. Ein Anwalt oder ein Notar, die auf den Kauf von Immobilien spezialisiert sind, können wertvolle Informationen liefern und sicherstellen, dass Sie alle notwendigen Schritte unternehmen, bevor Sie den Vertrag unterzeichnen. Ich hoffe, das hilft Dir weiter. Liebe Grüsse, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 21, 2023 Melden Share Geschrieben May 21, 2023 Hallo Stephan, Ich habe mich gefragt, ob es nicht auch wichtig sein könnte, wenn das Grundstück bereits an das Glasfasernetz angeschlossen ist? In unserer modernen Welt ist ein zuverlässiger Zugang zum Internet von wesentlicher Bedeutung und daher könnte ein bereits vorhandener Anschluss positiv für den Kauf des Grundstücks sprechen. Wäre es nicht empfehlenswert, dies noch genauer im Vertrag zu erwähnen? Mit freundlichen Grüssen, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...