nicola_padinatos Geschrieben May 21, 2023 Melden Share Geschrieben May 21, 2023 Hallo Zusammen, Ende 2007 erhielten wir die Bewilligung für unser Baugesuch und reichten später ein Änderungsgesuch ein, mit welchem wir unser Haus um ca. 50cm anhoben. Beide Male wurde das Gesuch von den Behörden bewilligt. Es gab keine Einsprachen. Das Problem besteht nun darin, dass im Grundbuch ein Näherbaurecht für Kleinbauten bis max. 3m Höhe eingetragen ist. Durch die Anhebung des Hauses ist unser Carport nun ca. 3,5m hoch, was unseren Nachbarn stört. Ich möchte keinen Streit mit meinem neuen Nachbarn. Könnte mir bitte jemand von euch sagen, was hieraus rechtsverbindlich ist - das bewilligte Baugesuch oder doch der Eintrag im Grundbuch? Vielen Dank vorab! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 21, 2023 Melden Share Geschrieben May 21, 2023 Sehr geehrter Nicola, Ich möchte gerne auf Ihre gestellte Frage eingehen, die sich mit der rechtlichen Verbindlichkeit von Baugenehmigungen und Grundbucheinträgen bei einem Carport-Bau beschäftigt. Grundsätzlich sind bewilligte Pläne in einem Baugesuch rechtlich bindend. Hierbei handelt es sich um Genehmigungen, die von der zuständigen Behörde ausgesprochen wurden und das Errichten des Carports erlauben. Es kann jedoch vorkommen, dass durch den Bau des Carports bestimmte Vorschriften, wie das Kleinbaurecht oder das Näherbaurecht, nicht eingehalten werden. In diesem Fall kann es rechtlich notwendig sein, dass in das Grundbuch ein Eintrag vorgenommen wird, um den Bau rechtmässig zu machen. Wenn Sie den betroffenen Nachbarn kontaktieren, gibt es verschiedene Optionen, wie eine für alle Parteien akzeptable Lösung gefunden werden kann. Eine Möglichkeit besteht darin, eine Frist festzulegen, bis wann der Carport zurückgebaut werden muss, um das Kleinbaurecht zu wahren. Eine andere Option ist, eine Änderung des Näherbaurechts im Grundbuch zu beantragen. Dies erfordert jedoch bestimmte Voraussetzungen und kann abhängig von der Situation und dem Ort des Baus langwierig und kostenintensiv sein. Daher empfehle ich, zuerst ein Gespräch mit dem Nachbarn zu suchen und eine einvernehmliche Lösung zu finden. Hierbei sollten alle Interessen der betroffenen Parteien berücksichtigt werden. Ein Kompromiss könnte beispielsweise auch darin bestehen, dass der Carport versetzt wird oder in seiner Höhe reduziert wird, um keine Probleme mit dem Kleinbaurecht oder dem Näherbaurecht zu haben. Zusätzlich können auch andere Aspekte wie die Möglichkeit der Schaffung von Eigentumsverhältnissen oder die Eingliederung des Carports in eine genehmigte Bebauung in Betracht gezogen werden. Letztendlich ist es jedoch wichtig, dass die Lösung im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften steht und keine negativen Auswirkungen auf die Nachbarschaft oder das Wohnumfeld hat. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen und Beratungen zur Verfügung. VG, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 21, 2023 Melden Share Geschrieben May 21, 2023 Hallo Nicola, Der Eintrag im Grundbuch hat meistens Vorrang gegenüber Baugesuchbewilligungen. In einem ähnlichen Fall hat ein Gericht entschieden, dass das Näherbaurecht im Grundbuch die Ausnahme darstellt, und dass alle Bauvorhaben, die diesen Eintrag überschreiten, ein erneutes Verfahren durchlaufen müssen. Das Baugesuch ist also nicht ausreichend für den Bau eines höheren Carports im Vergleich zu dem im Grundbuch eingetragenen Kleinbaurecht. Allerdings gibt es auch einige Ausnahmefälle, die Chancen gegen den Eintrag im Grundbuch haben. Wenn das höhere Bauwerk keine negativen Einflüsse auf die betroffene Umgebung oder Nachbarschaft hat, kann das Bauvorhaben möglicherweise durchgesetzt werden. Eine Möglichkeit, um eine solche Ausnahme zu erreichen, ist es, ein Schlichtungsverfahren mit dem betroffenen Nachbarn durchzuführen, während dem beide Parteien ihre Standpunkte diskutieren und versuchen, eine Einigung zu finden. Eine offizielle Vereinbarung könnte dann zur Grundlage für eine erneute Bewilligung des Bauvorhabens durch die Behörden werden. Ich wünsche dir viel Glück bei der Bewältigung deiner Situation. Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 21, 2023 Melden Share Geschrieben May 21, 2023 Hallo Nicola, Ich möchte mich auf eine Aspekt deines Problems beziehen. Der Grundbuchauszug bezieht sich möglicherweise nur auf das Grundstück und nicht auf das tatsächliche Gebäude. Wenn also der Carport auf einem anderen Grundstück gebaut wird, kann das Kleinbaurecht in den meisten Kantonen durchaus umgangen werden. Diese Situation tritt jedoch nur in seltenen Fällen auf und hängt von den lokalen Vorschriften und Vereinbarungen ab. Ich empfehle dir, dich an eine zuständige Behörde in deinem Kanton zu wenden und dich genau zu informieren, welche Regeln in deiner Umgebung gelten. Ich hoffe, ich konnte dir mit diesem Hintergrundwissen helfen. Viel Erfolg bei der Lösung deines Problems. FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...