FWinkler Geschrieben May 22, 2023 Melden Share Geschrieben May 22, 2023 Hallo Zusammen, Ich bin neu hier in der Schweiz und möchte ein Objekt bauen. Allerdings habe ich festgestellt, dass die Bauverordnung der Gemeinde gewisse Anforderungen hat, die ich nicht erfüllen kann oder will. Zum Beispiel steht auf dem Nachbargrundstück ein Haus mit Flachdach, aber in der Bauverordnung steht, dass in dieser Zone keine Flachdächer erlaubt sind. Daraufhin habe ich das Bauamt gefragt und das Bauamt meinte, dass das Nachbarhaus älter als die Bauverordnung der Gemeinde ist. Meine Frage jetzt an euch: Kann von der Bauverordnung unter bestimmten Umständen abgewichen werden oder ist sie strikt zu befolgen? Wenn es abgewichen werden kann, wie ist der Prozess? Vielen Dank für eure Hilfe! Gruss, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 22, 2023 Melden Share Geschrieben May 22, 2023 Hi FWinkler, Deine Frage nach den möglichen Auswirkungen von Flachdächern auf die Bauverordnung und den Genehmigungsprozess ist sehr interessant. Ich werde dir die Antworten geben, die ich von meinen Erfahrungen im letzten Jahrzehnt gesammelt habe. Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass die Bauverordnung ein umfassendes Regelwerk darstellt, das von zuständigen Behörden eingehalten und durchgesetzt werden muss. Es stellt die Standards für den Bau und die Instandhaltung von Gebäuden sowie die Bestimmungen zum Schutz und zur Sicherheit des öffentlichen Raums dar. Die Bauverordnung ist insofern ein Gesetz, das dazu dient, die öffentliche Sicherheit und das Wohlergehen der Gemeinschaft zu gewährleisten. Wenn es jedoch Ausnahmen von diesen Standards gibt, kann man eine Genehmigung beantragen, die vielen möglichen Gründen unterliegt. Ein solcher Grund könnte der Wunsch sein, historische oder kulturelle Eigenschaften oder Gebäude zu bewahren, die sonst durch eine strikte Anwendung der Bauverordnung beeinträchtigt werden könnten. In diesem Fall kann man bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung stellen. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Antrag automatisch genehmigt wird. Der Antrag wird sorgfältig geprüft und auf Basis einer Reihe von Faktoren, wie zum Beispiel die Auswirkungen auf die Umgebung, die Nutzungsart des Gebäudes, die Bedeutung des Gebäudes und viele weitere Faktoren geprüft. Ein Beispiel dafür wäre ein historisches Gebäude, welches einen Flachdach-Anbau erhalten soll. Die Gemeinde und die zuständigen Behörden hätten dies genau zu prüfen, um sicherzustellen, dass das Aussehen des Gebäudes und seine historische Bedeutung nicht beeinträchtigt werden. Es gibt jedoch Gemeinden, die auch bei einer Ausnahmegenehmigung kein flaches Dach erlauben. In diesem Fall muss alternativ eine andere Lösung gefunden werden, die dem Gebäude entspricht und gleichzeitig von der Gemeinde akzeptiert wird. Ein wichtiger Punkt, den man bei der Planung und beim Bau von Gebäuden mit Flachdächern beachten sollte, ist die Tatsache, dass sie besondere Anforderungen an die Konstruktion und Instandhaltung stellen. Dazu gehört beispielsweise die Verwendung von hochwertigen Materialien und Technologien, die sicherstellen, dass das Dach dicht bleibt und den Witterungseinflüssen in unserem Land standhält. Es gibt auch spezialisierte Unternehmen, die sich auf die Planung und den Bau von Flachdächern spezialisiert haben und bei der Instandhaltung oder der Erweiterung von bestehenden Gebäuden empfohlen werden. Ich hoffe, diese Informationen haben dir weitergeholfen. Wenn du weitere Fragen hast, stehe ich dir gerne zur Verfügung. Grüssli, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 22, 2023 Melden Share Geschrieben May 22, 2023 Hey FWinkler, Ja, von der Bauverordnung kann unter Umständen abgewichen werden, wie Nessio schon erwähnt hat. Allerdings muss man beweisen, dass es zum Beispiel für den Charakter der Liegenschaft oder die Umgebung angemessen ist. Wenn du deinen Antrag einreichst, wird das Bauamt eine Prüfung durchführen und dann entscheiden. Ich hatte einen ähnlichen Fall. Ich wollte eine Garage bauen, aber aufgrund der Bauverordnung konnte ich sie nicht an der ursprünglich vorgesehenen Stelle bauen. Ich habe dann eine Ausnahmebeantragt und das Bauamt hat den Antrag genehmigt. Deshalb denke ich, dass es in deinem Fall auch möglich sein könnte. Grüessli, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 22, 2023 Melden Share Geschrieben May 22, 2023 Hey FWinkler, Ich weiss nicht, ob das hilfreich ist, aber ich hatte einen ähnlichen Fall vor kurzem, in dem ich auch von den Vorschriften abweichen wollte. Ich habe den Antrag eingereicht und mir wurde gesagt, dass es möglich sein könnte. Ohne Antrag kann es sein, dass man Probleme mit den Behörden bekommt und möglicherweise zur Beseitigung der Bauarbeiten aufgefordert wird. Ich würde an deiner Stelle einen Experten suchen, der dir helfen könnte, eine Ausnahme zu beantragen und dich durch den Prozess zu führen. Mehr kann ich dazu aber leider nicht sagen. Alles Gute! Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...