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Nessio

Abweichung der Nettowohnfläche vom Ausschreibungswert/Objekt

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Hallo zusammen,

Ich habe kürzlich eine Wohnung gekauft und bin auf ein Problem gestossen. Im Ausschreibungstext der Wohnung wurde eine Nettowohnfläche (NWF) von 143,0 m2 angegeben, aber ich stellte fest, dass die tatsächliche NWF anhand des Grundrissplanes und Abmessen der Fläche, um -8,0 m2 abweicht, was bedeutet, dass die Wohnung nur eine NWF von 135,0 m2 hat.

Meine Frage ist: Gibt es eine Toleranzgrenze für NWF bei Wohnungen, die ich akzeptieren muss? An wen kann ich mich diesbezüglich wenden? Wie soll ich vorgehen? Der Kaufvertrag wurde bereits unterzeichnet, enthält jedoch keine Angabe zur Quadratmeterzahl. Ich würde mich sehr über eure Hilfe freuen.

Viele Grüsse,

Nessio

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Hey Nessio,

Normalerweise ist bei solchen Abweichungen eine Toleranz von 5% zulässig. Wenn zum Beispiel die Nettowohnfläche laut Vertrag 143,0 m2 beträgt, darf der tatsächliche Wert bei Vertragsabschluss mit einer Abweichung von etwa 7,15 m2 +/- liegen. Das bedeutet, dass du eine Abweichung von -8,0 m2 hast, die meiner Meinung nach unakzeptabel ist.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie du vorgehen kannst. Zunächst solltest du dich an den Verkäufer wenden und um eine Erklärung für die Abweichung bitten. Möglicherweise hat sich ein Fehler eingeschlichen oder es gibt einen Grund, warum die tatsächliche Wohnfläche kleiner ist als vereinbart.

Wenn das nicht funktioniert oder du mit der Erklärung des Verkäufers nicht zufrieden bist, könntest du einen Immobilienbewerter einstellen, um die korrekte Nettowohnfläche zu ermitteln. Dieser kann möglicherweise auch feststellen, woher die Abweichung kommt und ob es sich um einen Fehler handelt oder nicht.

Wenn du feststellst, dass die Nettowohnfläche tatsächlich unter dem Wert von 143,0 m2 liegt, solltest du von dem Verkäufer verlangen, den Kaufvertrag entsprechend zu ändern, um den Preis entsprechend anzupassen. Möglicherweise ist der Preis für die Wohnfläche, die du tatsächlich bekommen hast, zu hoch. Es ist wichtig, dass du dein Recht auf eine korrekte Nettowohnfläche einfordern und dich für eine faire Lösung einsetzen.

Ich wünsche dir viel Erfolg und hoffe, dass du eine zufriedenstellende Lösung findest.

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Hi Nessio,

Ich verstehe, dass du besorgt bist. Meiner Meinung nach solltest du dich zuerst an den Verkäufer der Wohnung wenden und ihm zeigen, dass du festgestellt hast, dass es eine Abweichung zwischen der tatsächlichen Grösse und dem Ausschreibungswert gibt. Sie können die Dienste eines Anwalts in Anspruch nehmen, falls der Verkäufer diesbezüglich nicht kooperativ ist. Ich hoffe, Sie finden eine passende Lösung für Ihr Problem.

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Grüsse dich Nessio,

Das ist ein sehr wichtiger Punkt, den du angesprochen hast. Eine Abweichung von 8,0 m2 scheint mir kein kleiner Fehler zu sein. Ich rate dir, sehr sorgfältig vorzugehen und den Verkäufer zu bitten, seinen Fehler zu korrigieren, falls es so sein sollte. Zu dem von dir angesprochenen Punkt würde ich gerne bemerken, dass auch die Höhe der Decken eine wichtige Rolle bei der Berechnung der NWF spielt. Wenn die Duplex-Wohnung über doppelt hohe Decken verfügt, wird das als Teil der NWF angesehen. Vielleicht solltest du auch die Höhe der Decken genau prüfen, um sicherzustellen, dass das Abweichen der Quadratmeterzahl nicht daran liegt.

Viele Grüsse,

FWinkler

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