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FWinkler

"Wegrecht ohne Entschädigung: Geht das so einfach?"

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Hallo Zusammen,

ich habe eine wichtige Frage bezüglich des Wegrechts. Wir planen ein neues Haus zu bauen und haben dafür bereits das entsprechende Land gefunden. Allerdings benötigt unser zukünftiger Nachbar, um zu seiner Parzelle zu gelangen, ein Wegrecht durch unser Grundstück, was wir ihm auch gerne gewähren.

Jetzt haben wir allerdings erfahren, dass wir für die Überlassung des Wegrechts keine Entschädigung bekommen. Ich finde das nicht fair, denn schliesslich bezahlen wir für das Grundstück. Muss ich tatsächlich darauf verzichten oder gibt es da noch eine andere Option? Wie geht man bei der Berechnung der Entschädigung vor?

Vielen Dank für eure Hilfe.

Viele Grüsse,

FWinkler

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Hallo FWinkler,

normalerweise müssen Sie für die Überlassung eines Wegrechts einer anderen Person auf Ihrem Grundstück eine Entschädigung erhalten. Dies gilt jedoch nicht, wenn im Kaufpreis des Grundstücks bereits die Kosten für ein Wegerecht enthalten sind. Aus diesem Grund ist es wichtig, den Kaufvertrag zu überprüfen, ob es eine entsprechende Klausel gibt.

Ein Wegerecht stellt sicher, dass eine Person auf Ihrem Grundstück laufen oder fahren kann, um ihr Ziel zu erreichen. Zum Beispiel, wenn Ihr Nachbar sein Haus auf einem Grundstück gebaut hat, das nur durch Ihr Grundstück erreicht werden kann, ist er berechtigt, ein Wegerecht auf Ihrem Grundstück einzurichten. Wenn er dieses Recht besitzt, ist er nicht verpflichtet, Ihnen jedes Mal eine Gebühr für die Nutzung Ihres Grundstücks zu zahlen.

Das Recht, eine Entschädigung für ein Wegerecht zu erhalten, hängt von verschiedenen Faktoren ab wie der Grösse des Grundstücks und dessen Wert. Eine allgemeine Faustregel besagt, dass eine Entschädigung bei etwa 20 Prozent des Verkehrswerts des Grundstücks liegen sollte. Wenn Sie aber denken, dass der Wert Ihres Grundstücks höher ist als der Durchschnitt, sollten Sie vielleicht einen Gutachten anstellen lassen, um eine detaillierte Bewertung des Wertes Ihres Grundstücks zu erhalten.

Wenn im Kaufvertrag keine spezielle Klausel für die Überlassung eines Wegerechts enthalten ist und Sie berechtigt sind, eine Entschädigung zu erhalten, sollten Sie Ihren Anspruch auf eine Entschädigung geltend machen. Dabei sollte aber beachtet werden, dass es bei der Aushandlung dieses Anspruchs zu Meinungsverschiedenheiten mit Ihrem Nachbarn kommen kann. In jedem Fall müssen Sie bei der Verhandlung mit Ihrem Nachbar ruhig und sachlich bleiben und versuchen, eine Einigung zu erzielen.

Falls Sie sich nicht sicher sind, welche Schritte Sie unternehmen sollen, können Sie sich von einem Anwalt beraten lassen, der sich auf Immobilienfragen spezialisiert hat. Wir hoffen, dass Sie mit diesen Informationen in der Lage sind, Ihre Ansprüche auf eine Entschädigung für das Wegerecht, das auf Ihrem Grundstück eingerichtet werden soll, erfolgreich durchzusetzen.

Viele Grüsse,

Nessio

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Hi FWinkler,

du solltest auf jeden Fall aufpassen, bevor du das Wegrecht genehmigst. Schliesslich kann es in der Praxis dazu kommen, dass das Wegrechtinhaber dir nachträglich Probleme macht. So kann es passieren, dass er dich beispielsweise daran hindert, dein Grundstück zu bebauen oder dass die Situation so eskaliert, dass eine Einigung nur noch über Gerichtsverfahren möglich ist.

Ich würde dir deshalb folgenden Rat geben: Falls ihr eine Einigung findet, setze unbedingt klare Regeln für die Nutzung des Weges und lass dir das von einem Anwalt aufsetzen. So kannst du dich absichern und im Notfall gerichtlich vorgehen.

Liebe Grüsse,

Nicola

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Hey FWinkler,

Es kann durchaus vorkommen, dass kein Geld fliesst, wenn ein Wegrecht gewährt wird. Aber im Allgemeinen solltest du dafür eine Entschädigung erhalten. Um sicherzugehen, dass dein Nachbar keinen grösseren Vorteil aus dem Wegrecht zieht, kannst du auch festlegen, wie oft und in welchem Umfang das Wegrecht genutzt werden kann.

Zum Beispiel: Dein Nachbar darf den Weg nur einmal pro Woche nutzen oder bei Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen kann er den Weg nicht nutzen.

Ich hoffe, dass ich dir damit helfen konnte.

Stephan

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