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nicola_padinatos

Immobilienkauf in der Schweiz

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Hallo zusammen,

ich hatte vor einiger Zeit einen Termin beim Notar, bei dem ich einen Kaufvertrag unterschrieben und das Geld für ein Stück Land gezahlt habe. Wir haben dann auch einige Unterlagen wie Pläne und Grundrisse erhalten, aber ich frage mich, ob es noch einen Grundbuchauszug geben wird, auf dem unser Name steht. Und was ist mit dem Originalvertrag? Wird der uns zugeschickt oder erhalten wir ihn erst, wenn der Schuldbrief ausgestellt wurde?

Ausserdem habe ich gehört, dass man die Kosten dafür, wie Notar und Schuldbrief, in der Regel aus eigener Tasche bezahlen muss. Stimmt das? Ich bin mir nicht sicher, ob man das nicht auch über die Bank abrechnen kann, wenn man bereits das bringt, was die Bank von einem verlangt.

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

Viele Grüsse,

Nicola

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Hey Nicola,

normalerweise wird der Grundbuchauszug nach der Eintragung ins Grundbuch ausgestellt. Dies geschieht, wenn der Schuldbrief ausgestellt wurde und das Grundbuchamt alles in das Grundbuch eingetragen hat. Dann bekommt man seinen Auszug mit der Bestätigung der Eintragung und der beglaubigten Abschrift zugeschickt. Der Originalvertrag bleibt normalerweise beim Notar. Wenn jedoch eine Kopie benötigt wird, kann man diese gegen eine Gebühr beantragen.

Bezüglich der Frage zur Bezahlung: Du hast Recht, in der Regel müssen diese Kosten, wie Notarkosten, Grundbuchgebühren und Ähnliches, aus eigener Tasche bezahlt werden. Es hängt jedoch auch davon ab, wer als Käufer im Kaufvertrag eingetragen ist.

Wenn man als Käufer im Kaufvertrag eingetragen ist, hat man die Möglichkeit, die Bezahlung direkt an den Notar oder das Grundbuchamt zu leisten. Alternativ kann man auch seine Hausbank damit beauftragen, eine Überweisung zu tätigen.

Ein Beispiel dazu wäre, dass Peter einen neuen Grundstück erworben hat. Er hat sich mit dem Verkäufer auf einen Kaufpreis geeinigt und den Kaufvertrag beim Notar unterschrieben. Der Notar sorgt für die Eintragung ins Grundbuch. Peter muss nun die Kosten, wie Notarkosten und Grundbuchgebühren, aus eigener Tasche begleichen. Er hat jedoch die Möglichkeit, seine Bank mit der Überweisung zu beauftragen und dadurch Zeit zu sparen.

Beste Grüsse,

Nessio

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Hi Nicola,

normalerweise wird der Grundbuchauszug nach der Bezahlung und den Eintragungen im Grundbuch erteilt. Wenn du den Originalvertrag erhalten möchtest, solltest du den Notar danach fragen und erklären, warum du ihn benötigst. Denn normalerweise wird ein Originalvertrag beim Notar aufbewahrt.

Bezüglich der Frage zur Bezahlung: Ja, meistens muss man die Notarkosten aus eigener Tasche zahlen. Schuldbriefe kosten auch etwas, aber hier gibt es regionale Unterschiede. Grundsätzlich können diese Kosten von dir oder von der Bank getragen werden, je nach Vereinbarung zwischen dir und der Bank. Wenn deine Bank die Kosten übernimmt, erhältst du später auch eine Rechnung von der Bank.

Grüss dich,

FWinkler

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Hallo Nicola,

Ich habe hier ein weiteres paar Infos für dich in Bezug auf die Kosten. Normalerweise wird der Kaufpreis von der Bank direkt an den Verkäufer gezahlt, während die Kosten für Notar, Grundbuch und Schuldbrief vom Käufer getragen werden. Allerdings gibt es die Möglichkeit, die Kosten für die Eintragung ins Grundbuch in eine Hypothek umzuwandeln und sie über die Bank mittels einer höheren Hypothek auf das Grundstück finanzieren zu lassen.

In diesem Fall würde die Bank die Kosten übernehmen und nur eine höhere Hypothek in Rechnung stellen. Dadurch muss man die Kosten nicht sofort aus eigener Tasche zahlen, sondern kann sie im Laufe der nächsten Jahre zusammen mit der Hypothek zurückzahlen. Fragen Sie einfach Ihre Bank, ob dies möglich ist, und lassen Sie sich dabei beraten.

Beste Grüsse,

Stephan

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