nicola_padinatos Geschrieben May 23, 2023 Melden Share Geschrieben May 23, 2023 Ich bin total begeistert von diesem Forum und finde es super, dass es solche Plattformen gibt, wo man sich gegenseitig helfen kann. Mein Partner und ich wollen demnächst bauen gehen und sind bei der Berechnung der anrechenbaren Grundstücksfläche überfordert. Kann uns jemand weiterhelfen? Nachfolgend die Eckdaten des Grundstücks: Das Grundstück ist vollständig in der Bauzone Entlang der linken Seite des Grundstücks fliesst ein Bach Die Fläche F1 ist aufgrund des einzuhaltenden Bachabstands nicht bebaubar Die Fläche F2 ist ebenfalls nicht bebaubar Auf der Fläche F3 soll das Haus gebaut werden Durch das Grundstück verläuft eine Privatstrasse, welche die umliegenden Parzellen erschliesst Ich würde mich sehr freuen, wenn uns jemand bei der Berechnung der anrechenbaren Grundstücksfläche helfen könnte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 23, 2023 Melden Share Geschrieben May 23, 2023 Hallo Nicola, um die bebaubare Grundstücksfläche zu berechnen, müssen einige Faktoren berücksichtigt werden. Der wichtigste Faktor hierbei ist die zulässige Geschossflächenzahl (GFZ). Diese gibt vor, wie gross die bebaubare Fläche im Verhältnis zur Grundstücksfläche sein darf. Wird beispielsweise eine GFZ von 0,6 vorgegeben und das Grundstück hat eine Fläche von 500 m², so ergibt sich eine maximal bebaubare Fläche von 300 m². Ein weiterer wichtiger Faktor sind die zulässigen Grenzabstände. Diese legen fest, wie weit ein Gebäude von den Nachbargrundstücken entfernt sein muss. Unter Umständen können hierbei auch Abstandsflächen berücksichtigt werden, die im Bebauungsplan festgelegt sind. Sind keine Grenzabstände vorgegeben, so gilt eine Mindestentfernung von 3 Metern zu den Nachbarn. Beispiel: Ein Grundstück hat eine Fläche von 800 m² und es ist eine GFZ von 0,5 vorgegeben. Damit ergibt sich eine maximal bebaubare Fläche von 400 m². Sind keine Grenzabstände vorgegeben, so darf das Gebäude im Idealfall die gesamte Grundstücksfläche nutzen. Sind jedoch Grenzabstände von beispielsweise 5 Metern erforderlich, so verbleibt nur noch eine bebaubare Fläche von 600 m². Ich hoffe, ich konnte dir damit weiterhelfen. Falls noch weitere Angaben benötigt werden, stehe ich gerne zur Verfügung. Viele Grüsse, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 23, 2023 Melden Share Geschrieben May 23, 2023 Hi Nicola, Ich kann dir da weiterhelfen. Um die bebaubare Grundstücksfläche zu berechnen, muss man folgende Schritte durchführen: Gemäss Bauvorschriften den Grenzabstand berechnen. Die Geschossflächenzahl berechnen, die je nach Kanton unterschiedlich sein kann. Die bebaubare Grundfläche wird wie folgt berechnet: Nettogrundfläche des Geschosses x Geschossflächenzahl = maximale bebaubare Fläche. Von der maximalen bebaubaren Fläche wird der Grenzabstand in allen 4 Himmelsrichtungen abgezogen. Das ergibt die effektiv bebaubare Fläche. Ich hoffe, ich konnte dir helfen. Falls du noch Fragen hast, stehe ich dir gerne zur Verfügung. Viele Grüsse, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 23, 2023 Melden Share Geschrieben May 23, 2023 Hallo Nicola, Ich habe in verschiedenen Gemeinden Bauvorhaben umgesetzt und auch Projekte betreut, in denen ein Bach auf dem Grundstück oder in der Nähe vorhanden war. Es kann schwierig sein, eine Baubewilligung in der Nähe eines Bachs zu bekommen, da dieser ökologisch geschützt ist. Häufig müssen spezielle Anforderungen in Bezug auf den Abstand zum Bach eingehalten werden, um die Natur und die darin lebenden Tiere nicht zu beeinträchtigen. Daher würde ich dir empfehlen, dich bei der zuständigen Gemeinde nach den genauen Bestimmungen zu erkundigen, bevor du die bebaubare Grundstücksfläche berechnest. Gruss, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...