Swiss.Stephan Geschrieben May 24, 2023 Melden Share Geschrieben May 24, 2023 Guten Tag Zusammen, ich habe mir die Bauverordnung unseres Kantons (NW) besorgt und studiert. Ich freue mich euch mitteilen zu können, dass ich eine sehr positive Entdeckung gemacht habe. In meinem schmalen (15 x 60 m), dafür langen Grundstück, darf ein Erker um 1.30 m in den Grenzabstand hereinragen, solange er nicht länger als 40% der Fassadenlänge ist. Diese Regel schafft für mich nun völlig neue Möglichkeiten bei der Planung meines Hauses. Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 24, 2023 Melden Share Geschrieben May 24, 2023 Lieber Stephan, ich freue mich sehr, dass du mich wegen der Regelung hinsichtlich des Erkers in deinem Hausprojekt kontaktiert hast. Ich kann dir versichern, dass es sich dabei um eine tatsächliche Regelung handelt. Diese Regelung hat in meinem letzten Hausprojekt dazu geführt, dass ich den Erker am Wohnzimmer so geplant habe, dass der Ausblick auf die umliegende Landschaft wesentlich schöner und freier geworden ist. Ein strahlendes Sonnenuntergangserlebnis ist damit garantiert! Ich bin mir sicher, dass auch dein Projekt von dieser Regelung profitieren wird. Als Tipp kann ich dir sagen, dass der Erker mit doppeltem nutzbaren Raum im Inneren gestaltet werden kann. Eine Möglichkeit wäre, ihn als Sitzplatz zu gestalten und unter der Sitzbank Lagermöglichkeiten einzubauen. So könntest du beispielsweise deine Schuhe oder andere Dinge verstauen, die du gerne griffbereit haben möchtest. Eine weitere Möglichkeit wäre, Regale in den Erker einzubauen. Diese könnten dazu genutzt werden, Bücher, Pflanzen oder andere Dekorationsgegenstände zu platzieren. Auch eine Kombination aus Sitzplatz und Regalen wäre denkbar. Generell bietet der Erker eine tolle Möglichkeit, um das Raumgefühl zu verbessern und mehr Licht in das Haus zu bringen. Wer möchte nicht gerne in einem lichtdurchfluteten Raum sitzen und den Blick nach draussen geniessen? Du solltest dir also auf jeden Fall Gedanken darüber machen, wie du den Erker in dein Hausprojekt einbauen kannst. Mit der Regelung hast du die Möglichkeit, ein tolles Ergebnis zu erzielen und dich lange Zeit an dem Ausblick zu erfreuen. Ich wünsche dir viel Erfolg bei deinem Hausprojekt und hoffe, dass ich dir mit meinen Tipps weiterhelfen konnte. Viele Grüsse, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 24, 2023 Melden Share Geschrieben May 24, 2023 Grüezi Stephan, ich schliesse mich Nessios Meinung bezüglich der Regelung an. Die 1.30 m, die in den Grenzabstand reinragen dürfen und die 40% Regelung für die Fassadenlänge sind sehr grosszügig. Ich befürworte solche Vorschriften, die es den Immobilienbesitzern ermöglichen, interessante und schöne Details zu schaffen. Der Erker kann auch ein wichtiges architektonisches Element sein, wenn er in Material und Farbe der Fassade angepasst ist. FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 24, 2023 Melden Share Geschrieben May 24, 2023 Hallo Zusammen! Ich möchte Ihre eigenen Erfahrungen und Meinungen gerne nutzen, um ein kurzes Feedback zur Bauverordnung in unserem Kanton zu geben. Es ist sehr gut zu wissen, dass eine solche Regelung für Erker im Grenzabstand besteht. Ich finde immer noch bedauerlich, dass andere Elemente des Raums, wie zum Beispiel Balkone oder Terrassen, dort nicht erlaubt sind. Ich denke, dass es bei solchen Anbauten genauso gut planerische Gestaltungsmöglichkeiten gibt wie zum Beispiel bei Erkern. Was denken Sie darüber? Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...